Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-03588-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Protokollnotiz vom 09.03.2017:

 

Die Verwaltung wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen die dort verkehrenden Autofahrer auf die querenden Fußgänger hinzuweisen. Evtl. durch Schilder oder Piktogramme.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Annette-Kolb-Straße ist aus Gründen der Verkehrsberuhigung als Tempo-30-Zone beschildert. In der Stellungnahme 17-03588-01 vom 16.02.2017 wurde dieser Abschnitt irrtümlich als verkehrsberuhigter Bereich beschrieben. Beidseitig sind Parkplätze in Querparkordnung eingerichtet, Gehwege sind nicht vorhanden. Fahrzeugführer, die in diesem Bereich parken, suchen mehrheitlich die am Stöckheimer Markt gelegenen Geschäfte auf, teilweise wohnen sie dort. Aus diesem Grund kann man ein häufiges Kommen und Gehen zwischen den parkenden Kfz und dem Stöckheimer Markt beobachten, die Fußgänger sind daher dort ständig präsent und im Blickfeld der Fahrzeugführer. Das betrifft auch diejenigen, die vom Stöckheimer Markt aus die Annette-Kolb-Straße queren und von dort den Wilhelm-Hauff-Weg betreten oder aber von dort kommen. Da auch diese Fußgänger zum gewohnten Straßenbild gehören, ist ein Hinweis durch Beschilderung oder Piktogramme nicht erforderlich.
 

 

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