Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 17-04520
Grunddaten
- Betreff:
-
Soziokulturelles Zentrum: Aktueller Sachstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Beteiligt:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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zur Kenntnis
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19.05.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 13. September 2016 (Drs.-Nr. 16-02129) hat der Rat der Stadt Braunschweig dem Abschluss des Mietvertrages über die Anmietung des zukünftigen Gebäudekomplexes Westbahnhof 13 zum Betrieb eines soziokulturellen Zentrums sowie der Zahlung eines einmaligen Baukostenzuschusses i. H. v. 1,5 Mio. € zugestimmt. Der Vertrag wurde am 01.02.2017 notariell beurkundet. Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, dem Verein KufA e. V. die von der WESTand GmbH gemieteten Räumlichkeiten mietzinsfrei zur Verfügung zu stellen und einen Vertrag zur Klärung der Nutzungsbedingungen vorzubereiten (Drs.-Nr. 16-02633).
Zum weiteren Fortgang wird wie folgt berichtet:
1. Stand Bauantragsverfahren und Realisierungsfortschritt
Bauantragsverfahren
Nachträgliche Planänderungen haben dazu geführt, dass wesentliche Genehmigungsunterlagen erst Anfang April nachgereicht wurden bzw. noch ausstehen. Trotzdem wird vom Fachbereich Bauordnung und Brandschutz versucht, zeitnah alle erforderlichen Stellungnahmen zu erhalten, um die Genehmigungen für das Soziokulturelle Zentrum und dessen zugehörige Stellplatzanlagen erstellen zu können.
Abbrucharbeiten, Giebelerhalt, Bauarbeiten
Die sanierungsrechtliche Genehmigung für den Abbruch des bestehenden Altgebäudes bei gleichzeitigem Erhalt seines ortsbildprägenden Giebels wurde erteilt. Die voraussichtlichen Mehrkosten auf Seiten der WESTand GmbH für den Erhalt des Giebels belaufen sich auf knapp 191.000 €. Zum Ausgleich dieser Mehrkosten ist die Gewährung von Städtebaufördermittel vorgesehen. Die zugehörige Fördervereinbarung ist der WESTand GmbH zugegangen (siehe gesonderte Mitteilung Nr. 17-04263).
Die den Abbrucharbeiten vorausgehenden Maßnahmen zur Sicherung des Giebels werden im Mai 2017 beginnen. Die eigentlichen Bauarbeiten für das Soziokulturelle Zentrum erfolgen, sobald die Baugenehmigung vorliegt. Der aktuell angepasste Bauzeitenplan der Investorin sieht eine Fertigstellung im September 2018 vor.
Drehscheibe
Von der auf dem Gelände früher verwendeten Waggondrehscheibe wurden die verwendbaren Stahlteile am 26. April 2017 geborgen und zur Aufarbeitung abtransportiert. Am künftigen Standort der Drehscheibe im Bereich des Westbahnhofs sollen bis Mitte Juni 2017 die zugehörigen Landschafts- und Rohbauarbeiten durchgeführt werden, so dass anschließend die Stahlteile wieder eingebaut werden können. Eine Fertigstellung der Drehscheibeninstallation vor den Sommerferien 2017 ist beabsichtigt. Die Kosten liegen im Rahmen der projektierten Höhe von 30.000 €.
2. Nutzungsvertrag KufA e. V.
In Umsetzung des Beschlusses Drs.-Nr. 16-02633 hat die Verwaltung einen Nutzungsvertrag für das Soziokulturelle Zentrum zur Regelung der mietzinsfreien Zuverfügungstellung an den Verein KufA e. V. entwickelt. Dieser Vertragsentwurf wurde mit KufA e. V. abgestimmt. Derzeit befindet sich der Vertrag in der abschließenden verwaltungsinternen Prüfung. Es ist vorgesehen, den Nutzungsvertrag in der nächsten Gremienschiene, beginnend mit der Vorberatung im AfKW am 11. August 2017, zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Bezeichnung des Soziokulturellen Zentrums
Die in der Braunschweiger Zeitung vom 9. Mai 2017 vorgestellte Bezeichnung „KufA-Halle“ ist mit der Verwaltung nicht abgestimmt worden. Dies gilt ebenso für den gesamten Zeitungsartikel.
KufA e.V. teilte der Verwaltung auf Nachfrage zu diesem Vorgehen mit, dass es sich um eine vom Verein nicht autorisierte Informationsveröffentlichung gehandelt habe, die aktuelle interne Überlegungen aus einem Pressehintergrundgespräch betrafen. KufA e.V. bestätigte, dass eine derartige Bezeichnung des Soziokulturellen Zentrums favorisiert würde.
Es wurde KufA e.V. zugesagt, dass der AfKW hierüber durch die Verwaltung informiert wird, damit im Ausschuss eine entsprechende Meinungsbildung stattfinden kann. Der Entwurf zum Nutzungsvertrag sieht derzeit keine Vorgaben zur Namensgebung vor. Insoweit aus der Befassung im AfKW hierfür eine Notwendigkeit gesehen würde, erfolgt eine entsprechende Ergänzung in der Vorlagefassung zum Beschluss.
4. Ausstattung des neuen Soziokulturellen Zentrums
Parallel zu der Vertragserstellung und den Vertragsverhandlungen mit KufA e. V. wurden gemeinsam mit dem zukünftigen Nutzer (KufA e. V.) auch bereits die Planungen für die Ausstattung des Soziokulturellen Zentrums begonnen. Hierfür stehen 500.000 € im Haushaltsansatz 5E.410006 zur Verfügung, aus dem neben der Ausstattung auch die behindertengerechte Einrichtung gewährleistet werden muss. Begonnen wurde mit den großen Ausstattungsbereichen Küchenplanung sowie Ausstattung Veranstaltungssaal und Technik. Nach der Vorplanung der Ausstattung durch die Verwaltung wird diese zunächst mit KufA e. V. abgestimmt und abschließend dem AfKW vorgestellt werden.
