Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-04489-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhalt der Kleingartenanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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16.05.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (17-04489) vom 03.05.2017 wird wie folgt Stellung genommen:
Kleingärten sind eine wichtige Komponente im Städtebau. Gerade im Umfeld von Großwohnsiedlungen und anderen Gebieten mit geringem Angebot an privaten Freiflächen erfüllen sie eine unverzichtbare Funktion. Zur Ermittlung des Bestandes und der Zukunftsfähigkeit der Anlagen wird demnächst ein Kleingartenentwicklungsplan aufgestellt. Zu beachten ist aber auch, dass der Wohnraumbedarf in Braunschweig seit Jahren zunimmt.
Kleingartenanlagen, deren Nutzung von den Vereinen aufgegeben werden soll und deren infrastrukturelle Ausstattung (z. B. Nähe zu Schulen, Kindergärten, Nahversorgern etc.) für eine Wohnnutzung günstig sind, können daher als mögliche Wohnstandorte in Betracht kommen. Alle Überlegungen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Kleingärtner.
Zu Frage 1:
Der Verwaltung waren die Pläne der Firma Munte für die Anlagen Westend. e. V. und Westecke e. V. in der Weststadt bislang nicht bekannt
Der Vorstand des Kleingartenvereins Westecke e. V. hat erstmals 2011 Kontakt zu der Stadt Braunschweig aufgenommen. Der Verein hat dabei seine Überlegungen zur Auflösung und seinen Wunsch nach gegebenenfalls Übernahme und Nachnutzung seines Geländes durch die Stadt Braunschweig im Falle der Vereinsauflösung dargelegt.
Sofern der Verein Westecke e. V. die kleingärtnerische Nutzung seines Geländes aufgibt, ist dieser Standort nach überschläglicher Prüfung prinzipiell für eine Wohnnutzung geeignet. Die Stadt wird bei einer entsprechenden Entscheidung festlegen, ob sie die Fläche selber entwickelt.
Zu Frage 2:
Die Planungen im Bereich Weinbergstraße beziehen sich wie in der Anfrage dargelegt auf die Grundstücke entlang der Weinbergstraße und die direkt dahinterliegende zweite Grundstücksreihe. Die Grundstücke stellen keine Kleingartenanlage dar (siehe
DS 17-04113-01).
Für diesen Bereich gab es Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern. Die Planungen in diesem Bereich ruhen, weil der Interessent für die Verlagerung des Nahversorgers sein Konzept nicht weiterverfolgt. Ein Bebauungsplanverfahren wird derzeit nicht betrieben. Sollte es zu einer Einigung kommen, wäre eine Nachverdichtung durchaus sinnvoll und die Verwaltung würde ein Verfahren durchführen.
Zu Frage 3:
Gegenwärtig gibt es keine aktuellen Planungen zur Umwandlung von Kleingartenanlagen zu Wohnbauland.
