Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-04499-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines weiteren Supermarkts im Stadtbezirk Rüningen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0630 Referat Bauordnung; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 224 Rüningen
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zur Kenntnis
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18.05.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 03.05.2017 (17-04499) wird wie folgt Stellung genommen:
Für das Grundstück Westerbergstraße 90 lag eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Lebensmitteldiscounters (ALDI-Markt) mit Einstellplätzen vor. Das Bauvorhaben wäre planungsrechtlich nicht zulässig, da es nach § 35 Baugesetzbuch (Bauen im Außenbereich) beurteilt werden muss und die Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Der Antrag wurde zwischenzeitlich zurückgezogen, so dass das Verfahren abgeschlossen ist.
Antragsverfahren zu anderen „Supermärkten“ im Stadtbezirk Rüningen sind dem Referat Bauordnung nicht bekannt.
