Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-03910-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 321 vom 16.02.2017 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Der Wohnstandort in Ölper wird in Umsetzung des vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossenen Konzepts zur Nutzung der Flüchtlingsunterkünfte für studentisches Wohnen (Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Brückenkurses für Geflüchtete) genutzt und an das Studentenwerk OstNiedersachsen vermietet.

 

Nach Auskunft des Studentenwerks OstNiedersachsen ist eine (Mit-)Nutzung des im Objekt vorhandenen Gemeinschaftsraumes auch durch die Bürgerinnen und Bürger in Ölper (analog eines Dorfgemeinschaftshauses) nicht möglich.

 

Das Studentenwerk ist tätig auf Grundlage des niedersächsischen Hochschulgesetzes in Verbindung mit seiner Satzung. Es ist Dienstleister für die Hochschulen und Studierenden und nicht für fremde Dritte.

Ein öffentlicher Betrieb des Gemeinschaftsraums ist daher nicht möglich und widerspricht auch der intendierten Nutzung. Der Gemeinschaftsraum hat eine wichtige Funktion innerhalb des Integrationsprojekts im Wohnheim. Es soll den verschiedenen Bewohnerinnen und Bewohnern als Ort zur Verfügung stehen, den sie in Besitz nehmen und gemeinsam nutzen können., z. B. für gemeinsame Fernseh- und Spieleabende oder gemeinsames Essen. Der Gemeinschaftsraum wird also eher den Charakter eines gemeinsamen Wohnzimmers entwickeln als den eines Besprechungsraums. Insofern wäre jede Fremdnutzung mit einem Reinigungs- und Umbauaufwand vorher und nachher verbunden, den das Studentenwerk nicht sicherstellen kann und der die spontane Nutzbarkeit des Raumes für die Bewohnerinnen und Bewohner der Anlage erheblich einschränken würde.

 

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