Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-04248-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Protokollnotiz bezieht sich auf den nachfolgend zitierten Absatz aus der Stellungnahme 17-4248-01, welche ergänzend erläutert wird.

 

„Aktuell wird die Lärmkartierung für das Stadtgebiet neu berechnet und sofern sich deutliche Lärmzunahmen gegenüber der letzten Lärmkartierung (2012) ergeben, wird eine Fort­schreibung des Lärmaktionsplans mit Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahre 2018 angestrebt.“

 

Nachdem die Berechnungsergebnisse voraussichtlich im Laufe des 2. Halbjahres 2017 vorliegen werden, wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (§ 47 d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz) geprüft, ob eine Fortschreibung der Lärmaktionsplanung infolge erheblicher nachteiliger Veränderungen notwendig ist oder nicht. Sollte eine Fortschreibung erforderlich sein, ist diese grundsätzlich mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
 

 

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