Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-04165-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsanfrage Baugebiet Stöckheim-Süd
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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zur Kenntnis
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01.06.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion des Stadtbezirksrates 211 Stöckheim-Leiferde vom 10.03.2017 (17-04165) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Die Sammeleinwendung zum Bebauungsplan „Stöckheim-Süd“, ST 83, wurde im Rahmen des Satzungsbeschlusses dem Rat der Stadt Braunschweig zur Entscheidung vorgelegt. Im Wesentlichen werden Schallschutzmaßnahmen für die nördlich an das Neubaugebiet angrenzende vorhandene Wohnbebauung in Bezug auf durch das Neubaugebiet verursachten Verkehr eingefordert. Darüber hinaus wünschen die Anwohner, dass die angrenzende Neubebauung auf ein Vollgeschoss reduziert wird, um die Beeinträchtigung der Bestandsbebauung durch die Neubebauung zu reduzieren. Die Verwaltung hat hierzu umfassend Stellung genommen (17-03642-Anlage 8).
Nach den geltenden gesetzlichen Regelwerken besteht ein Schutzanspruch vor Verkehrslärm an bestehenden öffentlichen Straßen, wenn ein Neubau oder eine wesentliche Änderung an dem Verkehrsweg selbst vorgenommen wird oder wenn bei einem erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel um mindestens 3 dB(A) oder auf mindestens
70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts erhöht wird. Auch wenn der Verkehr durch das Neubaugebiet zunehmen wird, so ist die Zusatzbelastung deutlich unterhalb der maßgeblichen Schwellenwerte, so dass auf dieser Grundlage nach den Regelwerken ein Anspruch auf Lärmschutz nicht abgeleitet werden kann.
Im östlichen Teilbereich des Neubaugebietes ist aufgrund der Nähe zur Stadtbahnendhaltestelle überwiegend Geschosswohnungsbau geplant. Aus Rücksicht zur angrenzenden Wohnbebauung wurde bereits als Pufferzone eine Einzelhausbebauung mit maximal zwei Vollgeschossen vorgesehen. Eine zweigeschossige Bebauung wird als Übergang zur vorhandenen Bebauung städtebaulich für vertretbar gehalten.
Der Rat ist dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt, an den getroffenen Festsetzungen festzuhalten.
Zu Frage 2:
Die vom Stadtbezirksrat in seiner Sitzung am 25.08.2016 im Rahmen der Anhörung zum Auslegungsbeschluss (16-02747) eingebrachte Protokollnotiz mit Fragen zu sieben unter- schiedlichen Aspekten wurde umgehend von der Verwaltung bewertet und mit einer entsprechenden Stellungnahme beantwortet. Die Stellungnahme wurde dem VA in Form einer Ergänzungsvorlage (16-02747-01) vor der Entscheidung über die öffentliche Auslegung vorgelegt.
Der VA ist dabei der Einschätzung der Verwaltung gefolgt.
Zu Frage 3:
Das Aufstellungsverfahren für Bebauungspläne sieht vor, dass die Einwenderinnen und Einwender nach dem Satzungsbeschluss über den Umgang mit ihrer Einwendung informiert werden. Da der Rat der Stadt abschließend über die Einwendungen entscheidet, ist eine vorherige Information nicht möglich.
