Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04421
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung von bezirklichen Mitteln 2017 im Stadtbezirk 331 - Nordstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
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Entscheidung
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01.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die in 2017 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 331 – Nordstadt werden wie folgt verwendet:
- Einrichtungsgegenstände für bezirkliche Schulen 994,90 €
- Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen 8.600,00 €
- Grünanlagenunterhaltung 400,00 €
Die Verwendungsvorschläge ergeben sich aus dem Begründungstext.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2017.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Verwendung der bezirklichen Mittel des Stadtbezirksrates unterbreitet die Verwaltung folgende Vorschläge:
Zu 1.: Einrichtungsgegenstände für bezirkliche Schulen 994,90 €
Grundschule Bültenweg
Zuschuss zum Klassenregal 295,00 €
GHS Pestalozzistraße
Zuschuss Stellwandtafel 295,00 €
Grundschule Isoldestraße
Spülmaschine für Teeküche 404,90 €
Zu 2.: Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen 8.600,00 €
Sielkamp
Gehweg Südseite vor Haus-Nr. 3 (Seniorenzentrum) und in Höhe
Einmündung Warnekamp
Erneuerung des Plattenbelages einschl. Schottertragschicht
Stellenweise Bordsteine erneuern
beitragspflichtig 8.600,00 €
Zu 3.: Grünanlagenunterhaltung 400,00 €
Aufstellung einer Bank am Verbindungsweg
Feuerwehrstraße – Hamburger Straße (ca. 800 – 1.000 €) 400,00 €
Die Gesamtkosten für diese Maßnahme betragen zwischen 800,00 und 1000,00 €. Die Fachverwaltung bittet den Stadtbezirksrat, den Differenzbetrag aus den sonstigen bezirklichen Mitteln zur Verfügung zu stellen, da andernfalls die Auf- und Einbaukosten für die Bank nicht gedeckt sind.
Der Stadtbezirksrat 331 - Nordstadt hat im laufenden Haushaltsjahr von dem Recht Gebrauch gemacht, die Haushaltsmittel als Budget zugewiesen zu bekommen (siehe § 16 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig).
