Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-04515-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Nicht verbaute Schlossteile im Stadtgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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zur Kenntnis
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19.05.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anfrage der CDU-Fraktion vom 05.05.2017
Zu den gestellten Fragen antwortet die Verwaltung zusammenfassend wie folgt:
Die beim Wiederaufbau der Schlossfassade nicht verwendeten größeren Reststeine des ehemaligen Residenzschlosses lagern derzeit überirdisch auf einem verschlossenen städtischen Gelände in Querum. Es handelt sich insgesamt um 273 Steine unterschiedlicher Größe und Qualität.
Daneben gibt es noch den sogenannten „Schlossberg“ in Kralenriede in unmittelbarer Nähe zur Autobahn. Dort wurde nach dem Abbruch 1960 der Großteil der kleinteiligen Trümmer hin verlagert und zu einem etwa 40 m hohen Rodelberg aufgeschüttet. Heute ist dieses Areal dicht bewachsen und kaum öffentlich präsent.
Die Reststeine in Querum wurden mengenmäßig erfasst und in Zusammenarbeit mit dem Kurator der Ausstellung „10 Jahre Schloss…“ in Gruppen nach ihrer kunst- bzw. baugeschichtlichen Qualität eingeteilt.
158 Steine werden als kunst- bzw. baugeschichtlich erhaltenswert eingestuft. Für diese besteht die Absicht, sie in dokumentierter Form vorzugsweise in einer öffentlichen Grünfläche erneut zu vergraben. Für 30 davon, die besonders anschaulich sind, wie z.B. große Säulenfragmente mit einem Gewicht von bis zu 6,5 t, wird die Möglichkeit erwogen, sie im Zusammenhang mit dieser künftigen, unterirdischen Steinlagerstelle oberirdisch zu präsentieren. Auf diese Art und Weise wären alle erhaltenswerten Steine dann entweder gesichert unterirdisch gelagert bzw. öffentlich offen sichtbar.
115 Steine werden übereinstimmend als nicht erhaltenswert eingeschätzt, da es sich bei ihnen z.B. um rückseitige Schnittreste von verbauten Steinen in der wiedererrichteten Fassade handelt. Für diese Steine ist beabsichtigt, sie z.B. für den Landschaftsbau anderweitig zu verwenden.
Eine Denkmaleigenschaft der nicht verbauten Reststeine liegt nach einer aktuellen Aussage des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege von Ende März 2017 nicht mehr vor.
Da das Grundstück in Querum, auf dem sich die Reststeine derzeit befinden, ab Anfang des nächsten Jahres in ein Baugebiet umgewandelt wird, sollen alle Steine noch in diesem Jahr verlagert werden. Vor einer endgültigen Vergrabung bzw. Präsentation der Steine wird eine Mitteilung an die Gremien erfolgen.
