Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-04395

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


"Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Flughafen 

Braunschweig-Wolfsburg GmbH wird angewiesen, in der Gesellschafter-

versammlung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH folgende

Beschlüsse zu fassen:

 

- Der Jahresabschluss 2016 wird unter Berücksichtigung der in Höhe von 2.800.032,84 €

   geleisteten Betriebskostenzuschüsse mit einem Jahresüberschuss in Höhe von
   1.374.463,68 € und einem Gewinnvortrag in Höhe von 1.374.069,93 € festgestellt.

 

- Der Jahresüberschuss wird zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung

   vorgetragen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die gemäß § 11 Buchstabe a) und b) des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (FBWG) vorgesehenen Beschlussfassungen durch die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Gewinnverwendung bedürfen einer Weisung an den dortigen Vertreter der Stadt Braunschweig.

 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der FBWG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich, für den gem. § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 der Finanz- und Personalausschuss (FPA) zuständig ist.

 

Der Aufsichtsrat der FBWG hat sich in seiner Sitzung am 3. Mai 2017 mit dem Jahresabschluss 2016 befasst und eine entsprechende Beschlussempfehlung für die Gesellschafterversammlung abgegeben.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

 

 

 

 

 

 

 

In T€

IST 2015

Plan 2016

IST 2016

Plan 2017

1

Umsatzerlöse

+ 5.008,3

 

+ 6.582,0

 

+ 6.138,7

 

+ 6.286,0

 

1a

% zum Vorjahr/Plan

 

 

 

 

- 6,7

 

- 4,5/ + 2,4

 

2

Sonstige Betriebliche Erträge

+ 3.564,5

 

+ 4.320,0

 

+ 4.633,0

 

+ 2.445,0

 

3

Erträge aus Betriebsmittelzuschüssen der Gesellschafter

+ 2.780,0

 

+ 2.800,0

 

+ 2.800,0

 

+ 2.800,0

 

4

Materialaufwand

- 4.021,5

 

- 4.324,7

 

- 3.843,0

 

- 4.899,3

 

5

Personalaufwand

- 3.672,1

 

- 4.042,0

 

- 3.749,4

 

- 4.256,0

 

6

Abschreibungen

- 3.254,2

 

- 3.340,0

 

- 3.320,9

 

- 3.420,0

 

7

Sonst. betriebl.
Aufwendungen

- 793,9

 

- 769,8

 

- 1.192,2

 

- 740,6

 

8

Betriebsergebnis
(Summe 1 bis 7)

- 388,9

 

+ 1.225,5

 

+ 1.466,2

 

- 1.784,9

 

9

Zins-/Finanzergebnis

- 60,8

 

- 66,2

 

- 66,1

 

- 75,3

 

10

Ergebnis der
gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (8+9)

- 449,7

 

+ 1.159,3

 

+ 1.400,1

 

- 1.860,2

 

10a

Davon: Sondereffekte

+/- 0

 

+ 2.000,0

 

+ 1.993,0

 

+/- 0

 

10b

Nachrichtlich: Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit  ohne Sondereffekte (10./.10a)

- 449,7

 

- 840,7

 

- 592,9

 

- 1.860,2

 

11

Steuern

- 17,4

 

- 35,0

 

- 25,6

 

- 35,0

 

12

Ergebnis nach Steuern (10+11)

- 467,1

 

+ 1.124,3

 

+ 1.374,5

 

- 1.895,2

 

13

Nachrichtlich:
Ergebnis ohne Betriebsmittelzuschüsse  (12 ./. 3)

- 3.247,1

 

- 1.675,7

 

- 1.425,5

 

 4.695,2

 

14

Nachrichtlich:
Jahresergebnis ohne Betriebsmittel-zuschüsse und ohne Sondereffekte
(12 ./. 3 ./.10a)

- 3.247,1

 

- 3.675,7

 

- 3.418,5

 

- 4.695,2

 

 

Im Hinblick auf die Harmonisierung des europäischen Rechtsrahmens wurde das neue Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) am 7. Januar 2015 beschlossen. Dies führt grundsätzlich vom Geschäftsjahr 2016 an zu Ausweisänderungen u. a. in der Gewinn- und Verlustrechnung, im Anhang und im Lagebericht.

 

Das Ergebnis ist maßgeblich beeinflusst durch die (einmalige) Veräußerung von Grundstücken an die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH, was zu einem Sonderertrag von 1.993 T€ geführt hat. Ich nehme diesbezüglich Bezug auf die Vorlage zum Wirtschaftsplan 2016 der FBWG vom 18. Februar 2016 (16-01594) sowie meine grundsätzliche Mitteilung zur Städtebaulichen Infrastrukturentwicklung am Forschungsflughafen Braunschweig vom 11. April 2016 (16-01754) sowie die Mitteilung des Wirtschaftsdezernates vom 28. Februar 2017 (17-04070).

 

Als weiterer das Ergebnis beeinflussender Faktor sind die in 2016 angefallenen Aufwendungen für die EASA-Zertifizierung in Höhe von 510,9 T€ zu nennen (enthalten im sonstigen betrieblichen Aufwand).

 

Der Rückgang der Flugbewegungen im Berichtsjahr konnte durch die Erhöhung der flugspezifischen Entgelte, die zum 1. Juni 2016 umgesetzt werden konnte, kompensiert werden.

Im Wirtschaftsjahr 2016 wurden Investitionen in Höhe von 1.221,0 T€ vorgenommen. Größte

Maßnahmen waren u. a. die Anschaffung eines Kehrblaszuges i. H. v. 339,9 T€ sowie die Fertigstellung der Winterdiensthalle in Höhe von 219,1 T€ neben einer Vielzahl von kleineren Investitionsmaßnahmen. Die Finanzierung erfolgte über die noch vorhandene eigene Liquidität der Gesellschaft; eine Kreditaufnahme war nicht erforderlich.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kommuna Treuhand, Hannover, hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 21. März 2017 erteilt.

 

Als Anlage sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und der Lagebericht 2016 beigefügt.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise