Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04399
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH - Jahresabschluss 2016 - Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Schlimme
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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09.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
1. der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,
2. der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die
Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen,
in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH
folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Stadthalle Braunschweig
Betriebsgesellschaft mbH wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Hinblick auf den vorstehend genannten Beschlussvorschlag wird auf die in der heutigen
Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2016 der Stadthalle Braunschweig
Betriebsgesellschaft mbH Bezug genommen (17-04398).
Gemäß § 14 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft (Stadthalle) obliegt die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung der Gesellschafterversammlung der Stadthalle. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Stadt Braunschweig Beteiligungs-GmbH (SBBG) unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadthalle sowie der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich, für den gem. § 6 Ziffer 1 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 der Finanz- und Personalausschuss (FPA) zuständig ist.
