Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-04559

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Jahresabschluss 2016 der Volkshochschule Braunschweig GmbH, der mit einem Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 820.553,12 € ausgeglichen ist, wird festgestellt.

 

  1. Die Geschäftsführung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der VHS Arbeit und Beruf GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass

 

a) der Jahresabschluss 2016 mit einem Überschuss in Höhe von 141.944,89 € festgestellt und

 

b) der Vortrag dieses Jahresüberschusses auf neue Rechnung beschlossen wird.

 

  1. Die Geschäftsführung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Haus der Familie GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass

 

a) der Jahresabschluss 2016 mit einem Überschuss in Höhe von 11.037,39 € festgestellt und

 

b) der Vortrag dieses Jahresüberschusses auf neue Rechnung beschlossen wird.

 

  1. Zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird – sofern das Ergebnis der Unternehmensgruppe entsprechend ausfällt – der im Haushaltsplan 2017 der Stadt Braunschweig veranschlagte und zum Verlustausgleich (ohne die Aufgabe „Kommunale Beschäftigungsförderung“) nicht benötigte Betrag im Jahr 2019 der Kapitalrücklage zugeführt.“

 

 


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Volkshochschule Braunschweig GmbH. Die Volkshochschule Braunschweig GmbH wiederum ist alleinige Gesellschafterin der VHS Arbeit und Beruf GmbH und der Haus der Familie GmbH.

 

Für jede Gesellschaft wird ein eigener Jahresabschluss aufgestellt.

 

Gemäß den Regelungen der Gesellschaftsverträge sind die Jahresabschlüsse von den Geschäftsführungen aufzustellen. Die Feststellung der Jahresabschlüsse sowie die Behandlung der Bilanzgewinne oder -verluste obliegen den jeweiligen Gesellschafterversammlungen. Die Volkshochschule Braunschweig GmbH wird in den Gesellschafterversammlungen der VHS Arbeit und Beruf GmbH und der Haus der Familie GmbH von der Geschäftsführung vertreten.

 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der Volkshochschule Braunschweig GmbH herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 

Der Jahresabschluss bedarf gemäß § 10 Ziffer 6 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Volkshochschule Braunschweig GmbH der Beratung im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der Volkshochschule Braunschweig GmbH hat sich in seiner Sitzung am 11. Mai 2017 mit den Jahresabschlüssen 2016 befasst und der Gesellschafterversammlung die Feststellung der Jahresabschlüsse 2016 in den vorgelegten Fassungen sowie die vorgeschlagenen Gewinnverwendungen empfohlen.

 

Volkshochschule Braunschweig GmbH

 

Die Volkshochschule Braunschweig GmbH schließt das Geschäftsjahr 2016 mit einem Fehlbetrag vor Verlustübernahme in Höhe von rd. 820,6 T€ ab. Das im Wirtschaftsplan 2016 vorgesehene Budget in Höhe von rd. 848,0 T€ wurde entsprechend um rd. 27,4 T€ unterschritten. Der Fehlbetrag wird gemäß der gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung von der Stadt Braunschweig ausgeglichen.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Jahresabschluss 2016 erstmals unter Anwendung des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), das am 23. Juli 2015 in Kraft getreten ist, aufgestellt wurde. Die Jahresabschlussdaten 2015 und die Plandaten 2016 wurden noch auf Grundlage der bis zum 23. Juli 2015 geltenden Rechtsvorschriften erstellt. Entsprechend sind die Umsatzerlöse und die sonstigen betrieblichen Erträge nicht direkt vergleichbar. Die Umgliederung der Vorjahresdaten nach BilRUG ist der Anlage 3 zu dieser Vorlage zu entnehmen.

 

 

Die Umsatzerlöse fallen im Vergleich zum Wirtschaftsplan um rd. 1.179,8 T€ höher aus. Die Erhöhung ist im Wesentlichen durch die BilRUG-bedingte Änderung der Zuordnung der Erträge aus Dienstleistungen und Mieten an Tochterunternehmen begründet. Diese belaufen sich im Geschäftsjahr 2016 auf rd. 944 T€ und sind im Vorjahr und im Plan noch unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Erträge fallen entsprechend geringer aus. Daneben konnten höhere Erlöse aus (übrigen) Projekten in Höhe von rd. 337 T€ erzielt werden. Die Erlöse aus dem Projekt ESF-BAMF blieben um rd. 94 T€ hinter den Erwartungen zurück.

 

Die Aufwendungen fallen insgesamt um rd. 412,2 T€ höher aus als geplant. So ergibt sich insbesondere ein erhöhter Personalaufwand durch Mehreinstellungen, der in Zusammenhang mit den gestiegenen Umsätzen steht.

 

VHS Arbeit und Beruf GmbH

 

Die VHS Arbeit und Beruf GmbH schließt das Geschäftsjahr 2016 mit einem Überschuss in Höhe von rd. 141,9 T€ ab.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht. Auch hierbei ist zu beachten, dass der Jahresabschluss 2016 erstmals unter Anwendung des HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt wurde. Die Jahresabschlussdaten 2015 und die Plandaten 2016 wurden noch auf Grundlage der zuvor geltenden Rechtsvorschriften erstellt. Entsprechend sind die Umsatzerlöse, die sonstigen betrieblichen Erträge, der Materialaufwand sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nicht direkt vergleichbar. Die Umgliederung der Vorjahresdaten nach BilRUG ist der Anlage 7 zu dieser Vorlage zu entnehmen.

 

 

Die Umsatzerlöse und die sonstigen betrieblichen Erträge fallen insgesamt um rd. 426,8 T€ höher aus als geplant. Dies ist insbesondere auf neue Projekte, die zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanaufstellung noch nicht bekannt waren, zurückzuführen.

 

Zur Umsetzung der neuen Projekte wurde zusätzliches Personal beschäftigt. Entsprechend erhöht sich der Personalaufwand gegenüber der Planung um rd. 226,2 T€.

 

Insgesamt fällt das Ergebnis der Gesellschaft um rd. 141,9 T€ besser aus als geplant.

 

Das Ergebnis der VHS Arbeit und Beruf GmbH setzt sich aus den Ergebnissen der Geschäftsbereiche „Kommunale Beschäftigungsförderung“ und „Allgemeine Projekte“ zusammen.


 

Bei einer getrennten Betrachtung der Geschäftsbereiche ergibt sich folgendes Bild:

 

 

 

Das Ergebnis für den Bereich „Kommunale Beschäftigungsförderung“ fällt um rd. 2,2 T€ besser aus als geplant. Der geplante Verlustausgleich wird entsprechend in dieser Höhe nicht benötigt.

 

Im Bereich „Allgemeine Projekte“ wurde ein nicht geplanter Überschuss in Höhe von rd. 141,9 T€ erwirtschaftet.

 


 

Haus der Familie GmbH

 

Die Haus der Familie GmbH schließt das Geschäftsjahr 2016 mit einem Überschuss in Höhe von rd. 11,0 T€ ab.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht. Auch hierbei ist zu beachten, dass der Jahresabschluss 2016 erstmals unter Anwendung des HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt wurde. Die Jahresabschlussdaten 2015 und die Plandaten 2016 wurden noch auf Grundlage der zuvor geltenden Rechtsvorschriften erstellt. Entsprechend sind die Umsatzerlöse und die sonstigen betrieblichen Erträge nicht direkt vergleichbar. Die Umgliederung der Vorjahresdaten nach BilRUG ist der Anlage 11 zu dieser Vorlage zu entnehmen.

 

Die Abweichungen bei den Umsatzerlösen und den sonstigen betrieblichen Erträgen zwischen dem Wirtschaftsplan 2016 und dem Ist 2016 resultieren im Wesentlichen aus der BilRUG-bedingten Änderung der Zuordnung von Projektmitteln mit einem Volumen von rd. 497,0 T€. Insgesamt fallen die Erträge gegenüber der Planung um rd. 253,3 T€ höher aus. Korrespondierend zu den gestiegenen Erträgen fallen auch die Aufwendungen um rd. 242,1 T€ höher aus. Hier sind insbesondere ein Anstieg der Personalkosten aufgrund der um einen Mitarbeiter gestiegenen durchschnittlichen Mitarbeiterzahl sowie ein Anstieg der Aufwendungen für Honorare und Lehrmittel zu verzeichnen.

 

Ergebnisverwendung

 

Mit der Unternehmensgruppe ist zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung ein Anreizsystem verabredet worden. Sie soll in voller Höhe an erzielten Verbesserungen der Jahresergebnisse im Vergleich zu den jeweiligen Wirtschaftsplänen partizipieren. Hiervon ausgenommen ist der Bereich „Kommunale Beschäftigungsförderung“ der VHS Arbeit und Beruf GmbH, da Ausgleichsleistungen im Rahmen der durchgeführten Betrauung nicht zu einer Überkompensation führen dürfen.


 

Die Abweichungen zwischen den Wirtschaftsplänen und dem Jahresergebnis 2016 stellen sich wie folgt dar:

 

Es ist beabsichtigt, wie folgt zu verfahren:

 

  • Der Kapitalrücklage der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird im Jahr 2018 ein Betrag in Höhe von rd. 27,4 T€ zugeführt.

 

  • Der im Geschäftsfeld „Allgemeine Projekte“ der VHS Arbeit und Beruf GmbH erwirtschaftete Gewinn in Höhe von rd. 141,9 T€ wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der für das Geschäftsfeld „Kommunale Beschäftigungsförderung“ nicht benötigte Verlustausgleich in Höhe von rd. 2,2 T€ verbleibt bei der Stadt Braunschweig.

 

  • Der von der Haus der Familie GmbH erwirtschaftete Gewinn in Höhe von rd. 11,0 T€ wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Das Anreizsystem hat sich bewährt. Daher soll es auch im Jahr 2017 entsprechend den Regelungen des Jahres 2016 fortgeführt werden. Da der konkrete Betrag erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 feststeht, kann eine Veranschlagung der Zuführung zur Kapitalrücklage erst im Haushaltsplan 2019 erfolgen.

 

Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 der drei Konzerngesellschaften durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde jeweils am 4. April 2017 erteilt.

 

Die Bilanzen, die Gewinn- und Verlustrechnungen, Auszüge aus den Anhängen sowie die Lageberichte 2016 der Volkshochschule Braunschweig GmbH, der VHS Arbeit und Beruf GmbH und der Haus der Familie GmbH sind als Anlagen beigefügt.

 

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Anlagen

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