Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-04578

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


"Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Zukunft GmbH 
wird angewiesen, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung zu erteilen."
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2016 der Braunschweig Zukunft GmbH (BZG) Bezug
genommen (siehe Drucksache 17-04574).

 

Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt gemäß § 11 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der BZG der Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der BZG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
 

 

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