Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04640
Grunddaten
- Betreff:
-
Kraftverkehr Mundstock GmbH Jahresabschluss 2016 - Feststellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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09.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Kraftverkehr Mundstock GmbH folgenden Beschluss zu fassen:
Der Jahresabschluss 2016 der Kraftverkehr Mundstock GmbH, der unter Berücksichtigung einer Gewinnabführung von 156.426,08 € ein Jahresergebnis von 0,00 € ausweist, wird festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Sämtliche Geschäftsanteile der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) werden von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) gehalten.
Gemäß § 11 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der KVM obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der KVM. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in Gesellschafter- und Hauptversammlungen anderer Unternehmen, an denen die Gesellschaft mit mehr als 25 % beteiligt ist, der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Der Aufsichtsrat der KVM hat dem Jahresabschluss 2016 in seiner Sitzung am 27. April 2017 zugestimmt.
Folgende Tabelle zeigt die Ergebnisentwicklung der Jahre 2015 und 2016 sowie die Planzahlen 2017:

Das Jahresergebnis 2016 der KVM beträgt 157 T€ und liegt somit um 19 T€ unter dem Planwert des Jahres 2016 von 176 T€. Im Ergebnis ist eine Gewinnabführung der Tochtergesellschaft Mundstock Reisen GmbH (MR) von 74 T€ sowie ein Ertrag aus der Beteiligung an der Magdeburg Nutzfahrzeug-Service GmbH (MNS) in Höhe von 56 T€ enthalten. Der Jahresüberschuss ist aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in voller Höhe an die SBBG abzuführen.
Durch den Zuwachs der Anmietverkehre der Braunschweiger Verkehrs-GmbH ergeben sich gegenüber der Planung Mehrerträge in Höhe von 182 T€. Diese zusammen mit den Minderaufwendungen beim Material (-142 T€), bei den Abschreibungen (-24 T€) und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (-95 T€) sind neben geringfügig höheren Ergebnisabführungen der MNS von 6 T€ und der MR von 14 T€ nicht ausreichend, um die Mehrbedarfe vor allem im Personalaufwand (+369 T€) und den sonstigen Steuern (+85 T€) zu kompensieren.
Der Personalaufwand erhöhte sich gegenüber dem Plan aufgrund der im Durchschnitt gestiegenen Mitarbeiterzahl im Fahrbetrieb sowie aufgrund einer außerordentlichen Abfindungszahlung (rd. 109 T€), für die eine Rückstellung zu bilden war.
In der Position „sonstige Steuern“ musste als Ergebnis der Betriebsprüfung für die Jahre 2011 bis 2014 eine Umsatzsteuernachzahlung für erhaltene Erstattungsleistungen für Abo-Karten im Rahmen der Verbundabrechnung berücksichtigt werden.
Die Erträge aus der Beteiligung MNS erhöhen sich geringfügig um 6 T€ gegenüber dem Planwert (50 T€) und betragen 56 T€. Da zwischen der KVM und der MNS kein Ergebnisabführungsvertrag besteht, erfolgt die Abführung auf Basis des Jahresabschlusses 2015. Die Ergebnisentwicklung im Jahr 2016 verlief positiv und schließt mit einem Ergebnis von 156 T€, das um 57 T€ über dem Planwert des Jahres 2016 von 99 T€ liegt.
Die Ergebnisabführung der MR liegt mit 74 T€ um 14 T€ über dem Planwert. Die Entwicklung der Gesellschaft wurde durch die Terroranschläge in Paris und Brüssel dennoch negativ beeinflusst, wodurch die ohnehin schwierige Situation im Reisebereich noch verstärkt wurde. So ergaben sich gegenüber der Planung Mindererträge von rd. 195 T€, denen Aufwandsminderungen vor allem im Materialaufwand, beim Personalaufwand und bei den Abschreibungen gegenüberstehen.
Die KVM hält zudem 100 % der Anteile an der Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (PVG). Die Finanzierung der PVG, mit der kein Ergebnisabführungsvertrag besteht, ist dem Grunde nach über die sog. „Allgemeine Vorschrift“ nach der EU-VO 1370/2007 (AV) durch Zahlungen des Regionalverbandes Großraum Braunschweig (ehemals Zweckverband Großraum Braunschweig) bis zum Jahr 2019 sichergestellt, sodass keine Ergebniswirkung entstanden ist.
Das Ergebnis der PVG weist ein gegenüber der Wirtschaftsplanung 2016 (110 T€) um 300 T€ besseres Ergebnis von 410 T€ aus, das mit dem bestehenden Verlustvortrag aus dem Jahr 2015 (725 T€) verrechnet werden soll. Das gute Ergebnis ist insbesondere auf die positive Fahrgeldeinnahmeentwicklung, die kostenarme Betriebserstellung, die Beträge aus der Allgemeinen Vorschrift und die dauerhaft günstigen Dieselbeschaffungskosten zurückzuführen.
Die Investitionen der KVM betrugen im Geschäftsjahr 2016 30 T€ und blieben damit hinter dem Plan (85 T€) zurück. Es wurden lediglich ein Personenkraftwagen beschafft sowie 5 T€ in das Betriebsdienstgebäude investiert. Das Anlagevermögen reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um 327 T€. Es beträgt per 31. Dezember 2016 5.322 T€.
Das Finanzergebnis in Höhe von -90 T€, das insbesondere die Darlehenszinsen beinhaltet, verschlechterte sich gegenüber der Planung (-62 T€) um 28 T€. Neben einer zu leistenden Zinszahlung an das Finanzamt im Rahmen der o. g. Umsatzsteuernachzahlung führten geringere Zinserträge zu der Verschlechterung.
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 23. Februar 2017 erteilt.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, ein Auszug aus dem Anhang sowie der Lagebericht der Gesellschaft für das Jahr 2016 sind als Anlagen beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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491,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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237,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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65,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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250,1 kB
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