Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04641
Grunddaten
- Betreff:
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Kraftverkehr Mundstock GmbH Jahresabschluss 2016 - Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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09.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Kraftverkehr Mundstock GmbH folgende Beschlüsse zu fassen:
- Herrn Jörg Reincke wird für seine Tätigkeit als Geschäftsführer der Kraftverkehr Mundstock GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 Entlastung erteilt.
- Herrn Frank Brandt wird für seine Tätigkeit als Geschäftsführer der Kraftverkehr Mundstock GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2016 Entlastung erteilt.
- Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2016 der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) Bezug genommen (siehe Drucksache 17-04640).
Herr Reincke war bis zum 30. Juni 2016 alleiniger Geschäftsführer der KVM. Mit Wirkung vom 1. Juli 2016 wurde Herr Brandt als weiterer Geschäftsführer der KVM bestellt.
Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt gemäß § 11 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages der KVM der Gesellschafterversammlung.
Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) unterliegt die Stimmabgabe in Gesellschafter- und Hauptversammlungen anderer Unternehmen, an denen die Gesellschaft mit mehr als 25 % beteiligt ist, der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
