Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-04651

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2016, der mit einem Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 18.646.815,37 € ausgeglichen ist, wird festgestellt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Sämtliche Geschäftsanteile der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) werden von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) gehalten.

 

Gemäß § 12 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der BSVG obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der BSVG. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in Gesellschafter- und Hauptversammlungen anderer Unternehmen, an denen die Gesellschaft mit mehr als 25 % beteiligt ist, der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 

Der Jahresabschluss bedarf gemäß § 11 Abs. 4 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der BSVG der Beratung im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der BSVG hat dem Jahresabschluss 2016 in seiner Sitzung am 27. April 2017 zugestimmt.

 

Folgende Tabelle zeigt die Ergebnisentwicklung der Jahre 2015 und 2016 sowie die Planzahlen 2017. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Jahresabschluss 2016 erstmals unter Anwendung des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), das am 23. Juli 2015 in Kraft getreten ist, aufgestellt wurde.


Die Jahresabschlussdaten 2015 und die Plandaten 2016 wurden noch auf Grundlage der bis zum 23. Juli 2015 geltenden Rechtsvorschriften erstellt. Entsprechend sind die Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge nicht direkt vergleichbar. Die Umgliederung der Vorjahresdaten nach BilRUG ist der Anlage 3 zu dieser Vorlage zu entnehmen.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung 2016 der BSVG weist Erträge aus Verlustübernahme in Höhe von 18.646.815,37 € aus. Das Ergebnis verbessert sich somit gegenüber der Planung 2016 (-18.848 T€) um rd. 201 T€. Der Verlust wird aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der SBBG ausgeglichen.

 

Die Steigerung der Umsatzerlöse gegenüber der Planung um rd. 1.101 T€ auf 40.620 T€ ist maßgeblich auf höhere Erlöse aus der Fahrgastbeförderung (rd. +1.568 T€) zurückzuführen. Insbesondere konnten höhere Erlöse aus Fahrausweisverkäufen (rd. +499 T€) – trotz einer in Bezug auf die Vorjahre geringeren Nachfrageerhöhung – durch Tarifsteigerungen erzielt werden. Zudem hat die BSVG eine um rd. 667 T€ höhere Ausgleichszahlung des Landes für die Schwerbehindertenbeförderung nach § 148 SGB IX erhalten. Diese ergibt sich aus dem planmäßigen Abrechnungsturnus des Landes aufgrund erhöhter Beförderungsfälle für diesen Personenkreis. Auch die Erlöse aus der Werbeflächenvermietung fallen gegenüber der Planung um rd. 102 T€ höher aus. Die sonstigen Umsatzerlöse blieben hingegen um rd. 569 T€ hinter den Erwartungen zurück.

 

Parallel zur Steigerung der Umsatzerlöse ergeben sich geringe Mehrbedarfe gegenüber dem Plan bei allen Aufwandspositionen. Das Betriebsergebnis verschlechtert sich insgesamt um rd. 292 T€ gegenüber dem Planwert. Gegenläufig wirkt die Verbesserung des Finanzergebnisses um rd. 489 T€.

 

Die Veränderungen bei den Aufwandspositionen sind wie folgt begründet:

 


Die Erhöhung des Materialaufwands (rd. +385 T€) resultiert u. a. aus verstärkt notwendigen Ersatzteilbeschaffungen für Busse sowie deren Preisentwicklung und einer größeren Beschaffungsmaßnahme von Dienstkleidung, die den Bedarf für mehrere Jahre deckt. Im Rahmen der bezogenen Leistungen ergab sich ein Zuwachs von Anmietverkehren bei der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM), die auf Ebene der KVM zu einer entsprechenden positiven Umsatzwirkung führt. Die Kosten für Kraftstoffe liegen mit rd. 2.939 T€ um rd. 432 T€ unter Planniveau; die bestehende Dieselpreisabsicherung läuft zum Ende des Jahres 2018 aus.

 

Beim Personalaufwand ergab sich ein geringer Mehrbedarf von rd. 191 T€ (= 0,66 %) gegenüber dem Planwert für das Jahr 2016.

 

Durch den technisch bedingten außerordentlichen Abgang eines Schienenreinigungsfahrzeugs (rd. 214 T€) erhöhten sich die Abschreibungen um insgesamt rd. 177 T€ gegenüber der Wirtschaftsplanung.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 3.127 T€ enthalten u. a. Dienstleistungsaufwendungen der SBBG sowie der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG, die Konzessionsabgabe an die Stadt, Versicherungsleistungen, Beratungskosten sowie Aufwendungen für Marketingmaßnahmen.

 

Das Finanzergebnis verbesserte sich um rd. 489 T€ insbesondere aufgrund der Entwicklung am Kapitalmarkt und geringerer Zinszahlungen, die sich aus der verspäteten Inbetriebnahme der Traminos ergaben. Neben Zinserträgen aus der Umsatzsteuererstattung für die Jahre 2010 bis 2014 (rd. 187 T€) wurde hierin auch das sich aus der laufenden Betriebsprüfung für die Jahre 2011 - 2014 für die Abrechnung von Schülersammelzeitkarten ergebende Zinsrisiko (rd. 160 T€) berücksichtigt.

 

Das Investitionsvolumen im Geschäftsjahr 2016 belief sich – bereinigt um Fördermittel in Höhe von rd. 4,2 Mio. € – auf insgesamt rd. 11,7 Mio. € (Vorjahr rd. 15,3 Mio. €).

 

Das Sachanlagevermögen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr (rd. 118,5 Mio. €) um rd. 2,2 Mio. € auf rd. 120,7 Mio. €, insbesondere durch Gleisbauprojekte sowie Fahrzeugbeschaffungen für den Personenverkehr.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 27. Februar 2017 erteilt.

 

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, ein Auszug aus dem Anhang sowie der Lagebericht der Gesellschaft für das Jahr 2016 sind als Anlagen beigefügt.

 

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Anlagen

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