Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 17-04669
Grunddaten
- Betreff:
-
Breitbandausbau in Gewerbegebieten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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zur Kenntnis
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02.06.2017
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnis
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06.06.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für den Breitbandausbau im gewerblichen Bereich besteht – anders als für die Wohnbereiche – nicht überall Klarheit über die Versorgungsqualität und über mögliche Ausbauabsichten der Netzbetreiber in bislang unterversorgten Gebieten. Daher wurde durch den Fachbereich Tiefbau und Verkehr und die Braunschweig Zukunft GmbH ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Das Verfahren wurde in der Zeit vom 02.02. bis zum 20.03.2017 veröffentlicht.
Im Ergebnis hat keines der teilnehmenden Unternehmen kurzfristige Ausbauabsichten
erklärt.
Abgefragt wurden:
- Gebiet 'Am Hauptgüterbahnhof'
- Ehemaliges Eisenbahnausbesserungswerk
- Forschungsflughafen West/Nordwest
- Friedrich-Seele-Straße
- Hansestraße-West mit Veltenhof
- Waller See
- Kralenriede-Ost
- Ölper/Hinter dem Turme
- Peterskamp Süd/Hondelage
- Rautheim-Nord
- Senefelder Straße
- Inhoffenstraße
- Volkmaroder Straße
- Hafengebiet Braunschweig
In einem nächsten Schritt sollen unter Berücksichtigung der Rückmeldungen der Unternehmen durch einen externen Berater Ausbaumöglichkeiten mit Hilfe von Fördermitteln geprüft werden. Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr hat hierzu am 27.03.2017 einen Förderantrag für die Beratungsleistungen zur Ausbauplanung gestellt. Ein Bewilligungsbescheid liegt noch nicht vor. Die Auswahl und Beauftragung eines Beraters ist deshalb noch nicht erfolgt. Der Förderbescheid wird für Juni oder Juli 2017 erwartet.
Zur Finanzierung der Beratungsleistungen hat die Stabsstelle Wirtschaftsdezernat Haushaltsreste aus 2016 i. H. v. 80.000 Euro zur Verfügung gestellt. Sollten die Mittel für den Berater nicht vollständig verausgabt werden, stünde noch ein Teilbetrag für eine eventuell erforderliche Kofinanzierung von Fördermitteln des Bundes zum Ausbau zur Verfügung. Aus dem Förderantrag wird ein Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für diese Leistungen erwartet.
Weiteres Vorgehen
Die Ausschreibung der Beratungsleistung soll umgehend nach Eingang des Förderbescheides erfolgen, sodass etwa im August mit der Beauftragung und im Herbst mit Ergebnissen zu rechnen ist, die als Planungsgrundlage für das weitere städtische Vorgehen dienen.
Sollten sich aus den Ergebnissen konkrete Fördermöglichkeiten für einzelne Gebiete ergeben, würde durch die Verwaltung ein organisatorischer und finanzieller Vorschlag für die Verbesserung der Breitbandinfrastruktur in unterversorgten Gewerbegebieten erarbeitet. Aktuell ist nicht vorgesehen, als Stadt eigene Glasfaserinfrastruktur für die Breitbandversorgung von Wohn- und Gewerbegebieten zu verlegen und aktiv zu betreiben.
Vorrangig soll versucht werden, Deckungslücken privater Telekommunikationsanbieter mit Hilfe von eingeworbenen Fördermitteln zu schließen. Außerdem trägt die Stadt durch das Einbringen von Leerrohren im Rahmen städtischer Tiefbaumaßnahmen Vorsorge für eine erleichterte spätere Versorgung mit entsprechenden Medien. Unabhängig von dem dargestellten Vorgehen wird weiterhin durch Abstimmungen mit den Netzbetreibern, durch die Baukoordinierung und über städtebauliche Verträge sichergestellt, dass alle Neubaugebiete (Wohnen und Gewerbe) mit zeitgemäßer Glasfasertechnik ausgestattet werden.
Die Verwaltung wird über den Fortgang berichten.
