Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 17-04667
Grunddaten
- Betreff:
-
Villa von Bülow und angrenzendes Grundstück mit dem Schwesternwohnheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Gruppe "Die Gruppe" im Stadtbezirksrat 310
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Bereit
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
|
zur Beantwortung
|
|
|
|
06.06.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Das Schwesternwohnheim wurde auf einem Grundstück errichtet, das gemäß dem damals gültigen Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesen war.
Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Bau des Schwesternwohnheims damals genehmigt?
2. Im Park der Villa von Bülow, der als Ensemble zusammen mit der Villa denkmalgeschützt ist, befindet sich ein Parkplatz. Die Verwaltung argumentiert bei der geplanten Erweiterung des Georg-Eckert-Instituts damit, dass der Neubau zum größten Teil auf dem Gelände dieses Parkplatzes errichtet werden soll und somit den Park unberührt lässt.
Auf welcher rechtlichen Grundlage ist der Parkplatz im Park eingerichtet worden, zumal der Bebauungsplan hier ebenfalls Grünfläche auswies?
3. Wenn es keine Baugenehmigung für diesen Parkplatz gibt: Hätte dann nicht die Verwaltung aus denkmalschutzrechtlichen Gründen fordern müssen, dass der Parkplatz zurückgebaut und das Gelände wieder dem Park zugeführt wird?
Gez. Matthias Witte
