Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-04291

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Für den Neubau der Stadtstraße Nord wird der Plan gemäß beiliegendem Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses festgestellt.“
 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i.V.m. § 6 Nr. 4 lit. c der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm ist der Planungs- und Umweltausschuss für Planfeststellungsbeschlüsse der Stadt beschlusszuständig.

 

Eine verkehrliche Erschließung ist die Voraussetzung für die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers im Nördlichen Ringgebiet. Im Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Braunschweig ist daher die Anlage einer Straße zwischen der Hamburger Straße und dem Bienroder Weg vorgesehen.

Die Stadt Braunschweig hat 2013 einen Rahmenplan für das Nördliche Ringgebiet erarbeitet. Die Rahmenplanung beinhaltet verschiedene Projekte, die zu Veränderungen in der städtischen Struktur führen werden. Dazu gehören u. a. die Umnutzung des ehemaligen Geländes der Braunschweiger Zeitung sowie derzeit brachliegender Flächen im Bereich der Taubenstraße und zwischen Sackweg und Ludwigstraße.

Eine von der WVI Prof. Dr. Wermuth Verkehrsforschung und Infrastrukturplanung GmbH (WVI) durchgeführte Verkehrsuntersuchung im Jahr 2013 zeigte, dass bei Umsetzung aller Wohnbauprojekte die neuen Wohngebiete mit dem bestehenden Straßennetz nicht leistungsfähig erschlossen und die zu erwartenden Verkehre nicht leistungsfähig abgewickelt werden können.

 

Zudem wird die Baumaßnahme zu einer notwendigen Entlastung der weiter nörd­lich in West-Ost-Richtung verlaufenden Siegfriedstraße führen.

 

Vor der Herstellung der Baumaßnahme ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das aufgrund des Beschlusses des Planungs- und Umweltausschusses vom 02.03.2016 beantragt worden ist.

Die Planunterlagen standen und stehen öffentlich einsehbar im Internet unter www.braunschweig.de/planfeststellung zur Verfügung.

 

Die Stadt Braunschweig ist in diesem Fall als Vorhabenträgerin und als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt zugleich aber auch entscheidende Behörde.

 

Im Planfeststellungsverfahren werden alle gegen das Bauvorhaben vorgebrachten

Ein­wendungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gegeneinander abgewogen.
In die Abwägung werden alle wesentlichen Aspekte, d. h. gesetzliche Vorgaben, das Gemeinwohl und die Interessen Einzelner einbezogen.

Das jeweilige Ergebnis dieser Abwägungen ist im beigefügten Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses dokumentiert und begründet.

 

Das gesetzlich vorgeschriebene Planfeststellungsverfahren wurde am 22.06.2016 formell eingeleitet und verlief bisher folgendermaßen:

 

26.09. bis 10.10.2016

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung

24.10.2016

Ende der Einwendungsfrist

14.12.2016

Erörterungstermin der vorgebrachten Einwendungen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung

 

Im weiteren Verfahrensablauf ist nunmehr der Planfeststellungsbeschluss zu fassen.

 

Weiterer folgender Verfahrensablauf für das Planfeststellungsverfahren ist vorgesehen:

 

12.06.2017

Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses

20.06. bis 03.07.2017

Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses

04.08.2017

Ende der Rechtsmittelfrist

04.08.2017 bis 03.08.2022

Gültigkeitsdauer des Planfeststellungsbeschlusses

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise