Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-03761-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 23.01.2017 (DS 17-03761) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

Eine Parkbank hat im Wesentlichen soziale Funktionen. Sie lädt alle gesellschaftlichen Gruppen ein, sich zu setzen, zu verweilen und zu kommunizieren. Die Bank am Bienroder Weg wurde deshalb zur Straße mit Blick auf das gegenüberliegende Landschaftsschutzgebiet ausgerichtet, da aus der Erfahrung heraus viele, vor allem ältere Bürgerinnen und Bürger ein Unwohlsein verspüren, wenn hinter ihrem Rücken ein starker Fuß- und Radverkehr erfolgt, der aufgrund der Lage der Bank nicht einsehbar ist. Des Weiteren bietet die Bank die Option, mit anderen Fußgängern Kontakt aufzunehmen und zu signalisieren, dass die Möglichkeit besteht, sich gemeinsam auf die Bank zu setzen. Bei einer Ausrichtung zur Streuobstwiese würden die Nutzer der Bank mit dem Rücken zum Gehweg sitzen und es würde eine größere Hemmschwelle zur Kontaktaufnahme bestehen, da keine Möglichkeit des

Augenkontaktes gegeben wäre.

 

Nicht zuletzt würden durch eine Ausrichtung zur Wiese häufige Pflegegänge zum Freischneiden des Grasbewuchses im Fußraum notwendig werden, für die lediglich sehr begrenzte Ressourcen zur Verfügung stehen.

 

Zu Frage 2:

Die genannte Fläche dient insbesondere Belangen der Landschaftspflege und des Naturschutzes. In der Vergangenheit wurden durch Unbekannte in regelmäßigen Abständen Grünabfälle entsorgt, sodass die Fläche bereits übermäßig mit Nährstoffen versorgt ist und ihrer Funktionen nicht mehr gerecht wird. Verstärkt wurde dieses Problem noch durch Hundekot, da die Wiese von Hundehaltern als Freilaufzonen für Hunde genutzt wird. Zusätzlich sind Probleme durch Vandalismus an den vorhandenen alten Obstbäumen aufgetreten. Auf Anregung der Bezirksbürgermeisterin sowie des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters wurde während eines Ortstermins am 20. September 2016 der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, die Fläche durch einen niedrigen Lattenzaun aus Holz komplett einzufrieden.

 

Zu Frage 3:

Eine Änderung ist aus genannten Gründen nicht beabsichtigt.

 

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