Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-03925-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 09.03.2017 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

„Der Stadtbezirksrat bittet um

 

a) Kenntlichmachen der Gefahrenstelle durch eine ausreichende Beschilderung oder

wenn möglich

b) Verfüllen des Übergangsbereiches zwischen Straßenbelag und Schienen.

 

Der Schienenstrang ist nicht mehr in Benutzung. Stürze werden somit ausgeschlossen.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zur besseren Kenntlichmachung des Bahnübergangs wurden vom Eigentümer der Gleisanlage die vorhandenen Verkehrszeichen 201-50 (Andreaskreuze) freigeschnitten.

Des Weiteren erfolgte die Anpassung des Verbundsteinpflasters an die Schienen. Dieses ist beidseitig auf das Niveau des Schienenkopfes angezogen worden. Der Übergangsbereich zwischen Straßenbelag und Schiene wurde mit Splitt verfüllt. Einen Rückbau der Gleisanlage sieht der Eigentümer nicht vor, da er sich die Option für einen Bahnbetrieb zum Gewerbe-park Kralenriede offen halten möchte.


 

 

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