Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 17-04675

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

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Sachverhalt:


Am 23. Februar 2017 wurde die Jugendordnung (Anlage 1) der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig vom 4. April 2008 abgelöst. Durch eine vom Stadtkommando eingesetzte Arbeitsgruppe wurde die Jugendordnung überarbeitet. Dies wurde auch durch die Umstellung von Löschbezirken auf Bereiche notwendig, da sich dies auch in der Organisations- und Funktionsstruktur der gesamten Feuerwehr niederschlug.

 

Eine wichtige von mehreren inhaltlichen Änderungen ist, die zukünftige Pflicht zur Abgabe eines Führungszeugnisses.

 

Erstmalig in der Geschichte der Feuerwehr Braunschweig wurde mit selbem Datum eine Kinderordnung (Anlage 2) für die Freiwillige Feuerwehr Braunschweig in den Dienst gestellt.

Damit schafft die Stadt Braunschweig einen auf die hiesigen Bedingungen abgestimmten rechtlichen Rahmen und unterstützt damit die Nachwuchsgewinnung der Freiwilligen Feuerwehr.
 

 

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Anlagen

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