Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-04589-01
Grunddaten
- Betreff:
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Infrastrukturen für den Schulbetrieb in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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zur Beantwortung
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23.05.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage von Herrn Kamphenkel vom 11. Mai 2017 (Ds. 17-04589) wird wie folgt Stellung genommen:
Die Auswirkungen der Umstellung beim Besuch von Gymnasien von G8 auf G9 wird Teil des Szenarios zur Entwicklung der Braunschweiger Gymnasien in der Schulentwicklungsplanung sein (siehe Ziffer 4 der Anlage zur Ds 17-04534 „Erstellung des Schulentwicklungsplans für die allgemein bildenden Schulen: Vorgehensweise und Partizipationsprozess“). Partiell sind bereits Bedarfe von Gymnasien nach einer Bereitstellung von zusätzlichen Räumen geäußert worden. Detaillösungen werden schulbezogen im weiteren Prozess gefunden werden müssen.
Nach der Stundentafel 1 für die Jahrgänge 5 bis 10 der Gymnasien nach G9, die aus Pflichtunterricht und Wahlunterricht besteht, sind im Jahrgang 5 29 und in den Jahrgängen 6 bis 10 30 Unterrichtsstunden in der Woche zu erteilen. Dieses ist am Vormittag möglich. Nach der Stundentafel 2 für die Jahrgänge 5 bis 10 der Gymnasien nach G9, die aus Pflicht-, Profil- und Wahlunterricht besteht, sind im Jahrgang 5 29, in den Jahrgängen 6 und 7 30 und in den Jahrgängen 8 bis 10 32 Unterrichtsstunden in der Woche zu erteilen. Die in Jahrgängen 8 bis 10 vorgesehene Unterrichtserteilung von 32 Wochenstunden ist unabhängig von der Raumsituation nicht mehr ausschließlich am Vormittag möglich. Der Schulvorstand entscheidet, nach welcher Stundentafel der Unterricht erteilt wird.
