Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 17-04688

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Eine Nachbarin des Grundstücks Cyriaksring 55 hatte am 9. März 2017 beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg einen Antrag auf ein Normenkontrolleilverfahren (Akz: 1 MN 41/17) gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Cyriaksring 55", WI 106, gestellt. Ziel des Antrages war die einstweilige Außervollzugsetzung des Bebauungsplanes.

 

Mit Beschluss des OVG vom 8. Mai 2017 wurde der Antrag abgelehnt. Der Beschluss ist unanfechtbar.

 

Als wesentliche Gründe werden dabei vom Gericht angeführt, dass sich aus dem strittigen Bebauungsplan keine „besonders ins Gewicht fallenden Nachteile für die Antragstellerin ergeben“. Weiterhin ließe sich „nicht erkennen, dass der angegriffene vorhabenbezogene Bebauungsplan mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig ist.“


 

 

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