Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-03249-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschwindigkeitskontrolle auf der Stettinstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
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zur Kenntnis
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24.05.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates:
Die Verwaltung wird gebeten, mittels mobiler Geschwindigkeitsmessdisplays für mindestens drei Wochen eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Stettinstraße in Höhe des Schulzentrums durchzuführen und dem Bezirksrat die Ergebnisse im Anschluss zur Verfügung zu stellen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat im Zeitraum vom 13.02.2017 bis zum 13.03.2017 ein Geschwindigkeitsmessdisplay auf der Stettinstraße in Höhe des Schulzentrums installiert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Stettinstraße beträgt 30 km/h.
Für beide Fahrtrichtungen wurde das Geschwindigkeitsniveau jeweils über 2 Wochen aufgezeichnet und ist nachstehend dargestellt.
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Vereinzelt können höhere Geschwindigkeiten eventuell auch auf Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen usw.) zurückzuführen sein.
Als Ergebnis ist festzustellen, dass in beiden Fahrtrichtungen ein wesentlicher Anteil aller Verkehrsteilnehmer mit mehr als 30 km/h unterwegs ist und sich damit oberhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bewegt.
Aufgrund der örtlichen Verhältnisse ist in Fahrtrichtung Köslinstraße aktuell eine Messung mit dem städtischen Radarwagen nicht möglich. Die Verwaltung wird das Geschwindigkeitsmessdisplay in diesem Bereich häufiger einsetzen, um die Verkehrsteilnehmer für die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten zu sensibilisieren.
Vor dem Schulzentrum Heidberg in Fahrtrichtung Sachsendamm hat die Verwaltung bereits seit dem Jahr 2000 eine Messstelle zur Überwachung der gefahrenen Geschwindigkeiten eingerichtet. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten werden dort turnusmäßig Geschwindigkeitsmessungen mit dem städtischen Radarwagen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Messungen bestätigen und rechtfertigen auch weiterhin notwendige Kontrollen zur Überprüfung der örtlichen Geschwindigkeiten.
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