Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 17-04714
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortgang Projekt St. Leonhard
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Büchs, Wolfgang Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Beantwortung
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07.06.2017
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Sachverhalt
Ursprünglich hatte die Verwaltung Ende 2015 mitgeteilt (15-04087): „Nach Vorlage aller
erforderlichen Planunterlagen und Gutachten kann ein Bauantrag nach entsprechender
Prüfung und positiver Bewertung im Anschluss jederzeit beschieden werden.“ Für das Vorhaben könne auf ein Bebauungsplanverfahren verzichtet werden, da im vorliegenden Fall der §34 des Baugesetzbuches (BauGB) anwendbar sei. Nun kam es zu fachaufsichtlichen Überprüfungen u.a. durch die niedersächsische Bauaufsicht. Die teilte u.a. mit: „Darüber hinaus ist zu bedenken, dass sich auch ein Vorhaben einfügen kann, das den aus seiner Umgebung hervorgehenden Rahmen überschreitet, sofern es weder selbst noch als Vorbild für künftige Bauvorhaben geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen.“
In der Folge wurde mit der Vorlage 17-04087 dann mitgeteilt, dass es mehrere Baugenehmigungen geben solle. Zuerst wurde eine Teilbaugenehmigung und die Abbruchgenehmigung für das südliche Stallgebäude ausgesprochen. Eine Genehmigung zum Bau des Eckhauses ist unseres Wissens nach derzeit (Stand 24.05.2017) noch nicht ausgesprochen worden. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
- Wie will die Verwaltung rechtssicher begründen, das geplante sechsstöckige Eckgebäude an der Leonhardstraße (die im Übrigen noch wegen des Neubaus auf eine Fahrspur verengt wird, siehe 16-02759) rufe keine so genannten „bodenrechtlichen Spannungen“ hervor und füge sich damit gemäß §34 BauGB ins Ortsbild ein?
- Wie ist der Sachstand bzgl. der angekündigten weiteren Baugenehmigungen?
- In der Vorlage 16-02759 wurden Sanierungskosten der Leonhardstraße in Höhe von rd. 320.000 Euro genannt: Wieviel von den Gesamtkosten werden mittels Straßenausbaubeiträgen von den Anliegern bezahlt werden müssen?
