Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 17-04723
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtische Forderungen zum Bebauungsplan TH 24
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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07.06.2017
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, bei den weiteren Gesprächen mit den im Gewerbegebiet Thune ansässigen Firmen zur Entwicklung des Bebauungsplanes TH 24 folgende Forderungen vorzubringen:
A) Forderungen, die den Bebauungsplan betreffen
- Änderungen in der Produktion dürfen nicht zu einem höheren Transportaufkommen führen
- Bau einer Straßenverbindung zum Gewerbegebiet Waller See und Freigabe derselben für die Zuwegung zum Firmenkomplex
- Um durch bauliche Veränderungen wie z.B. Hallenbau oder Sanierungen/ Modernisierungen im Bestand die Sicherheit für Mitarbeiter und Bevölkerung nachhaltig zu verbessern, sollen alle beteiligten Institutionen in Stadt und Land sowie die beteiligten Betriebe möglichst zügig arbeiten und die erforderlichen Genehmigungsverfahren hierfür vorantreiben
B) Forderungen, die den Strahlenschutz bzw. die Umgangsgenehmigungen betreffen
- Keine industrielle Bearbeitung von Rückbaubestandteilen aus Kernkraftwerken am Standort Thune
- Keine industrielle Bearbeitung von Materialien und Lauge aus der Asse am Standort Thune
- Erprobungen zur Behandlung von Materialien und Lauge aus der Asse am Standort Thune ausschließlich im Labormaßstab
- Ziel der Gespräche muss es sein, eine Halbierung der Umgangsgenehmigungen zu erreichen
- Änderungen in der Produktion sollen nicht zu höherer Emission führen
- Falls bei Unfällen in Niedersachsen radioaktive Substanzen zu bergen sind und die Firma EZN auf Anordnung des Niedersächsischen Umweltministeriums aktiv werden muss, ist vom Land Niedersachsen zu garantieren, dass entsprechende Materialien vom Standort Thune spätestens binnen drei Monaten entfernt werden
- Es soll geprüft werden, ob die globale Umgangsgenehmigung in Umgangsgenehmigungen für die Bereiche Produktion und Entsorgung gesplittet werden kann
Darüber hinaus wurde unlängst auf einer Veranstaltung der Braunschweiger Zeitung die Behauptung aufgestellt, dass das Land Niedersachsen, die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union eine Umsiedlung zumindest der Firma EZN mitfinanzieren würden. Die Verwaltung wird daher um Prüfung, Klarstellung und Mitteilung gebeten, inwieweit dies zutreffend ist und wann gegebenenfalls die Stadt Braunschweig entsprechende Anträge auf derartige Fördermittel stellen wird.
