Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04679
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und des Konzernabschlusses 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Schlimme
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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09.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.Der Jahresabschluss 2016 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 27.771.394,69 € und weist einen Bilanzgewinn von 0,00 € aus.
2.Der Konzernabschluss 2016 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 27.771.394,69 € und weist einen Konzernbilanzverlust von 3.530.828,53 € aus.
3.Die Beschlüsse zu 1. und 2. stehen unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung am 20. Juni 2017 einer überplanmäßigen Aufwendung zur Deckung des vollständigen Verlustes der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zustimmt.
4.Die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH folgenden Beschluss zu fassen:
Der Jahresabschluss 2016, der unter Berücksichtigung einer Gewinnabführung von
435,64 € einen Bilanzgewinn von 0,00 € ausweist, wird festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
I. Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG)
Gemäß § 12 Ziffer 1 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der SBBG obliegt die Feststellung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2016 der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG. Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Zuvor bedürfen der Jahresabschluss und dessen Prüfung sowie der Konzernabschluss und dessen Prüfung gemäß § 11 Abs. 3 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der SBBG der Beratung im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der SBBG hat dem Jahresabschluss 2016 sowie dem Konzernabschluss 2016 in seiner Sitzung am 2. Mai 2017 zugestimmt.
Das Jahresergebnis 2016 der SBBG setzt sich aus dem eigenen Betriebs- und Zins-/
Finanzergebnis sowie aus dem Beteiligungsergebnis, in dem die auf die SBBG entfallenden Ergebnisbestandteile ihrer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften enthalten sind, wie folgt zusammen:

Die SBBG schließt das Geschäftsjahr 2016 mit einem Verlust in Höhe von 27.771.394,69 €. Gegenüber dem Planwert ergibt sich damit ein um rd. 3.062 T€ höherer Verlustausgleichsbedarf. Hiervon können rd. 789 T€ innerhalb des Aufwandsbudgets des Teilhaushaltes 20 ausgeglichen werden. Der übersteigende Betrag in Höhe von rd. 2.273 T€ kann durch eine überplanmäßige Mittelbereitstellung gedeckt werden. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde der höhere Verlustausgleich (einschließlich einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung) bereits berücksichtigt. Es ist beabsichtigt, dem Rat in seiner Sitzung am 20. Juni 2017 eine entsprechende Beschlussvorlage über die Bereitstellung einer überplanmäßigen Aufwendung zur vollständigen Deckung des Verlustes der SBBG vorzulegen. Entsprechend stehen die Beschlüsse zur Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und des Konzernabschlusses 2016 der SBBG unter dem Vorbehalt, dass der Rat dieser überplanmäßigen Aufwendung zustimmt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2016 erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage, die nach den Feststellungen der Prüfungsergebnisse unter der Bedingung, dass der Rat der überplanmäßigen Aufwendung zum vollständigen Verlustausgleich zustimmt, den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk am 11. April 2017 erteilt hat.
Das eigene operative Ergebnis der SBBG verbessert sich gegenüber der Planung um rd. 278 T€. Neben höheren Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen (rd. +78 T€) sind Minderausgaben bei allen Aufwandspositionen zu verzeichnen. Insbesondere der Materialaufwand fällt um rd. 124 T€ geringer aus, da Instandhaltungsmaßnahmen nicht wie vorgesehen durchgeführt werden konnten.
Das Zins-/Finanzergebnis entwickelte sich aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus sowie aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen höheren Abzinsungszins für Pensionsrückstellungen positiv und fällt um rd. 541 T€ besser aus als geplant.
Das Beteiligungsergebnis fällt mit rd. -26.027 T€ um rd. 3.643 T€ schlechter aus als geplant. Maßgeblich für die Verschlechterung ist insbesondere die gegenüber der Planung (rd. 7.555 T€) wesentlich geringere Gewinnausschüttung der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BVAG) in Höhe von rd. 2.594 T€. Diese liegt vor allem darin begründet, dass der Hauptantrag auf Anpassung des Stromliefervertrages im Uniper-Klageverfahren überraschend vom Landgericht München abgewiesen und statt der vorgesehenen anteiligen Auflösung der Drohverlustrückstellung, weitere Zuführungen erfolgen mussten. Darüber hinaus waren Abschreibungen sowie die Bildung von Drohverlustrückstellungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Kraftwerk Mehrum GmbH zu berücksichtigen.
Ergebnisbelastend wirken weiterhin die um rd. 20 T€ geringere Gewinnabführung der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) sowie der um rd. 83 T€ erhöhte Verlustausgleichsbedarf der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthallen-GmbH).
Von der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig (Niwo) wurde hingegen eine über dem Plan liegende Dividende für das Jahr 2015 in Höhe von rd. 1.710 T€ ausgeschüttet, die sich erstmals nach der zwischen Stadt, Niwo und SBBG abgeschlossenen Vereinbarung über die Ergebnisverwendung berechnete.
Weitere positive Effekte im Beteiligungsergebnis ergeben sich durch einen geringeren Verlustausgleich für die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) um rd. 201 T€ und die Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH (Stadtbad-GmbH) um rd. 511 T€.
Die Ergebnisse der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (HBG) werden erst vom Jahr 2017 an berücksichtigt. Die Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2016 erfolgt erst in diesem Jahr, zudem wird der zwischen der HBG und der SBBG geschlossene Gewinnabführungsvertrag erst ab dem Jahr 2017 wirksam.
Die entsprechenden Beschlüsse zur Stimmbindung der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBBG zur Feststellung der Jahresabschlüsse der Niwo, der Stadtbad-GmbH und der HBG wurden bereits vom Finanz- und Personalausschuss (FPA) in seiner Sitzung am 4. Mai 2017 gefasst. Entsprechende Beschlussvorlagen zur Feststellung der Jahresabschlüsse der BVAG, der BSVG, der KVM sowie der Stadthallen-GmbH werden dem FPA in seiner heutigen Sitzung vorgelegt. Auf die Drucksachen 17-04304 (Niwo), 17‑04305 (Stadtbad-GmbH), 17-04294 (HBG), 17-04570 (BVAG), 17-04651 (BSVG),
17‑04640 (KVM) und 17-04398 (Stadthallen-GmbH) wird verwiesen.
Die Bilanzsumme der SBBG zum 31. Dezember 2016 beträgt rd. 111,0 Mio. € und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr (rd. 95,9 Mio. €) deutlich erhöht. Auf der Aktivseite ist der Wert des Anlagevermögens (rd. 86,2 Mio. €) dabei nahezu konstant geblieben. Der Rückgang der Buchwerte durch die planmäßigen Abschreibungen sowie reduzierte Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden dabei durch die Übertragung von Anteilen an der HBG kompensiert, der Buchwert der übertragenen Anteile beträgt rd. 2,1 Mio. €. Auf der Passivseite führt diese Anteilsübertragung, die im Zuge einer sogenannten qualifizierten Kapitalerhöhung vorgenommen wurde, zu einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals der SBBG. Unabhängig davon hat die Stadt Braunschweig eine weitere Einstellung in die Kapitalrücklage der SBBG in Höhe von 1,0 Mio. € vorgenommen, sodass sich das Eigenkapital insgesamt auf rd. 40,0 Mio. € erhöht. Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Textziffer 2.5.1 des beigefügten Lageberichts der SBBG verwiesen.
II. Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH - Konzern
Neben dem Jahresabschluss der SBBG ist auch ein Konzernabschluss aufzustellen. Hierbei werden in einer Konzernbilanz, einer Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und einem Konzern-Anlagespiegel alle entsprechenden Daten der vollkonsolidierten Konzerngesellschaften zusammengefasst. Dabei werden die Leistungsbeziehungen zwischen den Konzerngesellschaften eliminiert.
Der Konzernjahresfehlbetrag 2016 vor Verlustübernahme beträgt rd. 27,2 Mio. € (Vorjahr: 24,1 Mio. €). Unter Berücksichtigung des im Jahr 2016 erfolgten Verlustausgleichs der Stadt Braunschweig für die SBBG in Höhe von rd. 27,8 Mio. € ergibt sich im Jahr 2016 ein Konzernjahresüberschuss von rd. 0,5 Mio. €. Unter Berücksichtigung des bestehenden Konzernverlustvortrages von rd. 4,7 Mio. € und der Verlustausgleichszahlungen anderer Gesellschafter – hier der Stadt Braunschweig für die gehaltenen Gesellschaftsanteile an der Stadthallen-GmbH und der Stadtbad-GmbH – in Höhe von rd. 0,7 Mio. € ergibt sich ein Konzernbilanzverlust von rd. 3,5 Mio. €.
Der SBBG-Konzern ist weiterhin von dem anlagenintensiven Verkehrs-, Stadthallen- und Bäderbereich sowie durch das Halten der Beteiligungen (Holdingaufgaben) geprägt. Mit Übertragung von 94,9 % der Anteile an der HBG von der Stadt auf die SBBG im Dezember 2016 sind weitere Aufgaben hinzugekommen.
Im Konzernabschluss 2016 ist entsprechend eine Erweiterung des Konsolidierungskreises erfolgt. Diese erstmalige Konsolidierung der HBG trug maßgeblich zur Erhöhung des Sachanlagevermögens und des Eigenkapitals bei. Die Konzernbilanzsumme zum 31. Dezember 2016 beträgt rd. 298,5 Mio. € (Vorjahr: rd. 270,9 Mio. €). Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Textziffer 2.5.2 des beigefügten Lageberichts.
III. Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH (BBBG)
Die BBBG weist für 2016 einen Jahresüberschuss von 435,64 € aus, der entsprechend dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die SBBG abgeführt wird. Die Gesellschaft hat ihre aktive Tätigkeit eingestellt und beschäftigt kein eigenes Personal.
Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 11 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der BBBG der Gesellschafterversammlung.
Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in Gesellschafter- und Hauptversammlungen anderer Unternehmen, an denen die Gesellschaft mit mehr als 25 % beteiligt ist, der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG zur Anweisung an die Geschäftsführung für die Ausübung der Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Als Anlagen sind die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen der SBBG und der BBBG jeweils für das Geschäftsjahr 2016 beigefügt, weiterhin die Konzernbilanz und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2016, ein Auszug aus dem Anhang 2016 sowie der Lagebericht 2016 für die Gesellschaft und den Konzern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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530,5 kB
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2
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356,3 kB
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3
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559,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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367,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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247,8 kB
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6
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(wie Dokument)
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349,2 kB
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7
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(wie Dokument)
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168,2 kB
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8
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(wie Dokument)
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161 kB
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