Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-04680

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„1.Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

 

  1. Herrn Erster Stadtrat Christian Geiger wird für seine Tätigkeit als Geschäftsführer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 30. Juni 2016 Entlastung erteilt.

 

  1. Herrn Andreas Ruhe wird für seine Tätigkeit als Geschäftsführer für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2016 Entlastung erteilt.

 

  1. Frau Maren Sommer-Frohms wird für ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 Entlastung erteilt.

 

2.Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Geschäftsführer wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu 1.)

 

Im Hinblick auf den Beschlussvorschlag wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2016 der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) Bezug genommen (siehe Drucksache 17-04679).

 

Herr Erster Stadtrat Geiger war im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 30. Juni 2016 Vorsitzender der Geschäftsführung der SBBG. Seit 1. Juli 2016 ist Herr Andreas Ruhe zum Vorsitzenden der Geschäftsführung der SBBG bestellt.

 

Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführer obliegt gemäß § 12 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages der SBBG der Gesellschafterversammlung. Zuvor bedarf die Entlastung der Geschäftsführer gemäß § 11 Abs. 3 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages der SBBG der Beratung im Aufsichtsrat.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 

Der Aufsichtsrat der SBBG hat in seiner Sitzung am 2. Mai 2017 die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016 empfohlen.

 

Zu 2.)

 

Im Hinblick auf den Beschlussvorschlag wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2016 der Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH (BBBG) Bezug genommen (siehe Drucksache 17-04679).

 

Sämtliche Anteile an der BBBG werden von der SBBG gehalten.

 

Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführer obliegt gemäß § 11 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages der BBBG der Gesellschafterversammlung.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in Gesellschafter- und Hauptversammlungen anderer Unternehmen, an denen die Gesellschaft mit mehr als 25 % beteiligt ist, der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG zur Anweisung an die Geschäftsführung für die Ausübung der Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 

 

Die entsprechenden Beschlüsse zur Ausübung der Stimmabgabe in den Gesellschafterversammlungen der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig, der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH und der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH zur Entlastung der Aufsichtsräte und Geschäftsführungen der Gesellschaften erfolgten bereits in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses (FPA) am 4. Mai 2017.

 

Die Beschlussvorlagen zur Ausübung der Stimmabgabe in den Gesellschafterversammlungen der Braunschweiger Verkehrs-GmbH, der Kraftverkehr Mundstock GmbH sowie der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH zur Entlastung der Aufsichtsräte und Geschäftsführungen der Gesellschaften werden dem FPA in der heutigen Sitzung vorgelegt.
 

 

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