Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-04618

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Planung und dem Bau zur Umgestaltung des Vorplatzes der Hauptfeuerwache wird zugestimmt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus

§ 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Es handelt sich um eine Straßenplanung, die über die Grenzen des Stadtbezirkes hinauswirkt und für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.

 

2. Anlass

 

Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 24.02.2015 mit der Drucksache 17380/15 der „Sanierung der Braunschweiger Hauptfeuerwache einschl. der Errichtung eines Neubaus für die Integrierte Regionalleitstelle“ zugestimmt.

 

3. Planung

 

Mit dem Neubau des Führungs- und Lagezentrums (FLZ) erweitert sich die Hauptfeuerwache auf ein Gebiet südlich der derzeit bestehenden Feuerwehrstraße. Um die uneingeschränkte Einsatzbereitschaft der Feuerwehr in Notfällen garantieren zu können, ist es notwendig, die Straßenfläche zwischen den heutigen und dem zukünftigen Feuerwehrgebäude dem Feuerwehrgelände zuzuschlagen und einzufrieden. Die Einfriedung und Platzausstattung wird separat geplant und nicht im Rahmen des Straßenbauauftrages beauftragt.

 

Da die eingefriedete Fläche zukünftig nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich sein wird, wird parallel die Einziehung einer Teilfläche der Feuerwehrstraße vorbereitet (Drucksache 17-04606). Durch die Einziehung dieser Teilfläche werden die Tunicastraße sowie der Hasenwinkel zu Sackgassen. Die Tunicastraße erhält eine Wendeanlage in Form eines Wendekreises mit umlaufenden Gehwegen. Im Hasenwinkel wird ebenfalls ein Wendekreis hergestellt. Dazu müssen der Gehweg entlang des Hasenwinkels verschwenkt, die vorhandenen Wertstoffcontainer versetzt und Straßenbegleitgrün teilweise entfernt werden.

Die Hauptaus- und -zufahrt der Hauptfeuerwache erfolgt über die Tunicastraße durch ein 7,50 Meter breites Tor. Am Hasenwinkel (Notausfahrt) ist ein Tor mit 4,50 Meter lichter Breite vorgesehen.

 

Die 21 Stellplätze innerhalb der Feuerwehrfläche werden für den Betrieb der Hauptfeuerwache benötigt.

 

Die wegfallende öffentliche Wegebeziehung zwischen der Tunicastraße und dem Hasenwinkel wird für Radfahrende und zu Fuß Gehende durch die „Weiterführung des Ringgleises“ (vgl. Drucksache 16-03035 vom Oktober 2016) und in südlicher Richtung durch die in Planung befindliche Schaffung einer Geh- und Radwegverbindung zwischen Wendenring und der Tunica-Sporthalle kompensiert.

 

4. Öffentlichkeitsveranstaltung

 

Am 10.05.2017 hatte die Verwaltung über die Medien interessierte Bürger zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung eingeladen. Die Verwaltung hat die Planung vorgestellt und Fragen beantwortet. Die sich anschließende Diskussion in sehr konstruktiver Atmosphäre hatte folgende inhaltliche Schwerpunkte:

 

-          Die Planung zum Umbau des Vorplatzes der Hauptfeuerwache wurde begrüßt und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Feuerwehr wurden positiv bewertet.

-          Es wurden diverse Anregungen zur Baustellenverkehrsführung gegeben. Die Verwaltung wird diese prüfen und die Erreichbarkeit der Grundstücke während der Bauphase so weit wie möglich sicherstellen.

-          Ein Anwohner bezeichnete die zukünftige Wegebeziehung für Fußgänger und Radfahrer zwischen der Tunicastraße und dem Hasenwinkel als „unglücklich“ und „generell unbefriedigend“. Die Verwaltung hält den geringen Umweg in der Abwägung mit den feuerwehrtechnischen Belangen für zumutbar. Das sahen die Anwesenden ähnlich.

 

5. Finanzierung

 

Die Kosten für die Straßenbaumaßnahmen betragen ca. 600.000 € innerhalb der Gesamtmaßnahme „Umgestaltung des Vorplatzes der Hauptfeuerwache“. Diese sind im

FB 65 zugeordneten Projekt 5E.210113 „Berufsfeuerwehr, Neubau Führungs- und Lagezentrum“ enthalten und im IP 2019 vorgesehen.
 

 

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Anlagen

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