Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-04311-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuer Besitzer des Feldes "Borsum"? - Fracking im Stadtbezirk 222 / 17-03971-01
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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03.05.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion P2 im Rat der Stadt Braunschweig vom 04.04.2017 (17-04311) wird wie folgt Stellung genommen:
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sie entsprechend der im Rat der Stadt am 20. März 2012 beschlossenen Resolution Fracking-Verfahren ablehnt. Zur Beantwortung der Anfrage 17-03971 im Stadtbezirksrat 222 hatte die Verwaltung auf die Daten des zuständigen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zurückgegriffen. Die verfügbaren Geodaten des Landes werden im Niedersächsischen Bodeninformationssystems dargestellt. Der NIBIS-Kartenserver (NIBIS® KARTENSERVER) informiert u.a. über die Themenbereiche Bergbau und Rohstoffe und stellt neuerdings auch alle Fracking-Standorte in Niedersachsen dar. Zum Zeitpunkt der o. g. Anfrage war im NIBIS-Kartenserver als aktueller Rechtsinhaber des Erlaubnisfeldes Borsum die Kimmeridge GmbH verzeichnet.
Dieses vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:
- Ausweislich des NIBIS-Kartenservers ist der aktuelle Rechtsinhaber des Erlaubnisfeldes Borsum die RDG Niedersachsen GmbH.
- Die Stadt Braunschweig wurde über den Wechsel des Rechtsinhabers nicht informiert.
- Konkrete Aufsuchungshandlungen wie z. B. seismologische Untersuchungen oder Probebohrungen werden zurzeit nicht durchgeführt und sind auch nicht beantragt. Hierfür wäre beim LBEG zusätzlich zu der Erlaubnis ein Betriebsplan zu beantragen. Im Verfahren würde die Stadt beteiligt. Stand 19.04.2017 liegt für das Stadtgebiet Braunschweig kein entsprechender Antrag vor. Die RDG Niedersachsen GmbH darf zurzeit historische Daten und Proben neu auswerten.
