Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-04360-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der FDP-Fraktion vom 12.04.2017 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.: Der Stadtbezirksrat 113 (Hondelage) hatte die Verwaltung mit Drucksache
17-03627 darauf hingewiesen, dass u. a. in der Dammstraße immer wieder auf den Fußwegen geparkt wird, so dass die Fußgänger auf die gegenüberliegende Seite ausweichen müssen. Es wurde gefragt, ob es möglich sei, z. B. durch eine Fahrbahnmarkierung die Bereiche so freizuhalten, dass die Fußwege zumindest teilweise wieder nutzbar sind. Die Verwaltung hat die Angelegenheit vor Ort überprüft. Die Dammstraße war bereits ab der Einmündung Hegerdorfstraße durch Verkehrszeichen als Gehweg gekennzeichnet. Aufgrund der vor Ort nachvollzogenen Beschwerden ist bis zum westlichen Ende des Gehwegs an der Tiefe Straße die Gehwegbeschilderung zur Klarstellung zweimal wiederholt worden.

 

Zu 2.: Durch die Aufstellung der Beschilderung ist kein neuer Zustand geschaffen worden. Es wurde lediglich eine Regelung nochmals verdeutlicht. Pro Jahr werden ca. 500 verkehrsbehördliche Anordnungen umgesetzt. Die Information von politischen Gremien und Anwohnern zu diesen Anordnungen würde angesichts der hohen Anzahl einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand verursachen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht dies außerdem nicht vor.
In besonderen Einzelfällen werden Anwohner auch im Vorfeld z. B. durch Postwurfsendungen über Veränderungen informiert. Hier liegt aber gar keine Veränderung vor.

 

Zu 3.: Die Verwaltung schlägt vor, im westlichen und im östlichen Teilabschnitt der Dammstraße zu parken und zwar so, dass eine ausreichende Restfahrbahnbreite verbleibt. Darüber hinaus können Fahrzeuge auf der Hegerdorfstraße und auf der Tiefe Straße geparkt werden. Schließlich verfügen im Verlauf der Dammstraße beidseitig nahezu alle Privatgrundstücke über Parkmöglichkeiten, die genutzt werden können.


 

 

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