Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-04413-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 20.04.2017 (17-04413) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1) Von der geplanten Änderung bei den Gewässerrandstreifen wären in Braunschweig alle im Außenbereich liegenden Grundstücke an Gewässern dritter Ordnung in einer Breite von fünf Metern beidseits des Gewässers betroffen. Bislang gab es in Niedersachsen an diesen Gewässern noch keine festgesetzten Randstreifen. Gewässer dritter Ordnung sind alle diejenigen, die nicht von überörtlicher Bedeutung sind, also die kleineren natürlichen Fließgewässer, aber auch Straßenseitengräben und landwirtschaftliche Entwässerungsgräben.  Die beigefügte Karte stellt das Gewässernetz in Braunschweig mit den Gewässern zweiter Ordnung (Oker, Schunter, Wabe, Mittelriede, Thiedebach, Fuhsekanal, Weddeler Graben, Beberbach (in Teilen), Sandbach, Reitlingsgraben, Aue-Oker-Kanal) und die wesentlichen Gewässer dritter Ordnung dar.

 

Zu 2) Im Gewässerrandstreifen wäre gemäß Gesetzentwurf im Wesentlichen verboten:

 

die Umwandlung von Grünland in Ackerland,

das Entfernen von standortgerechten Bäumen und Sträuchern,

das Neuanpflanzen von nicht standortgerechten Bäumen und Sträuchern,

der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und dabei auch die Verwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln,

die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können.

 

Mit geeigneten Risikominderungs- und Überwachungsmaßnahmen sind im Gesetzentwurf Ausnahmen vom Pflanzenschutzmittelverbot vorgesehen.

 

Zu 3) Der ökologische Nutzen der vorgesehenen Regelung ist evident: Nachdem die punktuellen Gewässerbelastungen durch Kläranlagen auf ein Minimum reduziert wurden und nach und nach auch für die Regenwasserableitungen Standards der Reinigung und Retention umgesetzt worden sind bzw. in den nächsten Jahren umgesetzt werden, sind die diffusen Einträge (Abschwemmung von Ackerboden, Dünger, Pflanzenschutzmitteln) aus der intensiven Landwirtschaft über das große Netz der Gewässer 3. Ordnung als Haupt­belastung verblieben.


 

Die Renaturierungsmaßnahmen der letzten Jahrzehnte leiden unter dem andauernden Eintrag der genannten Stoffe. Die mit großem finanziellen Aufwand umgesetzten und auch künftig weiter geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Struktur der Fließgewässer können ihre volle Wirkung im Hinblick auf die Verbesserung der Artenzusammensetzung und -vielfalt nur in Verbindung mit einer weiteren Reduzierung der Stoffeinträge entfalten.

 

Die Randstreifenregelung ist geeignet, zumindest den Eintrag von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln zu verringern und eine Erhöhung der Belastung durch die Um­wandlung von Grünland in Ackerland zu verhindern. Damit wäre sie ein wesentlicher Baustein zur Minderung dieser Stoffeinträge in die Gewässer.

 

In der Region Braunschweig ist der von der Randstreifenregelung betroffene Flächenanteil aufgrund der in der Regel großen Schläge vergleichsweise gering. Die Beschränkungen wirken sich auf den Ertrag der Flächen, also letztlich finanziell aus.

 

Es kann zurzeit noch nicht abgesehen werden, ob durch Fördermaßnahmen (Agrar-Umwelt-Maßnahmen) die finanziellen Nachteile gemindert oder kompensiert werden können.

 

Die ökologischen Vorteile lassen sich nicht stringent in einem finanziellen Bewertungssystem als extern vermiedene Kosten und damit gesamtwirtschaftliche Vorteile darstellen. Da Vor- und Nachteile der Regelung insofern mit verschiedenen Einheiten zu messen sind, kann eine Gewichtung beider Aspekte nur politisch erfolgen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise