Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-04513-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Auf die Anfrage des Stadtbezirksrates 221 – Weststadt (17-04513) vom 08.05.2017 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Kleingärten sind eine wichtige Komponente im Städtebau. Gerade im Umfeld von Großwohnsiedlungen und anderen Gebieten mit geringem Angebot an privaten Freiflächen erfüllen sie eine unverzichtbare Funktion. Zur Ermittlung des Bestandes und der Zukunftsfähigkeit der Anlagen wird demnächst ein Kleingartenentwicklungskonzept aufgestellt.

Zu beachten ist aber auch, dass der Wohnraumbedarf in Braunschweig seit Jahren zunimmt.

 

Der Vorstand des Kleingartenvereins Westecke e.V. hat erstmals 2011 Kontakt zu der Stadt Braunschweig aufgenommen. Der Verein hat dabei seine Überlegungen zur Auflösung und seinen Wunsch nach ggf. Übernahme und Nachnutzung seines Geländes durch die Stadt Braunschweig im Falle der Vereinsauflösung dargelegt.

 

Kleingartenanlagen, deren Nutzung seitens der Vereine aufgegeben werden soll und deren infrastrukturelle Ausstattung (z. B. Nähe zu Schulen, Nähe zu Nahversorgern etc.) für eine Wohnnutzung günstig sind, können daher als mögliche Wohnstandorte in Betracht kommen. Alle Überlegungen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Kleingärtner.

 

Dies vorausgeschickt beantworten wir die Fragen wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

 

In der Anfrage 17-04489 der Ratsfraktion DIE LINKE. wurde die Kontaktaufnahme der Firma Munte mit den genannten Kleingartenvereinen beschrieben. Der Verwaltung waren die Pläne der Firma Munte für die Anlagen Westend. e. V. und Westecke e. V. in der Weststadt bislang nicht bekannt.

 

Der Vorstand des Kleingartenvereins Westecke e. V. hat erstmals 2011 Kontakt zu der Stadt Braunschweig aufgenommen. Der Verein hat dabei seine Überlegungen zur Auflösung und seinen Wunsch nach gegebenenfalls Übernahme und Nachnutzung seines Geländes durch die Stadt Braunschweig im Falle der Vereinsauflösung dargelegt.

 

Sofern der Verein Westecke e. V. die kleingärtnerische Nutzung seines Geländes aufgibt, ist dieser Standort nach überschläglicher Prüfung prinzipiell für eine Wohnnutzung geeignet. Die Stadt wird bei einer entsprechenden Entscheidung festlegen, ob sie die Fläche selber entwickelt.

 

 

Zu Frage 2:

 

Es existieren derzeit keine konkreten Planungen der Verwaltung für eine Bebauung dieser Grundstücke.

 

 

Zu Frage 3:

 

s. Frage 2
 

 

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