Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 17-04731

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der westliche und östliche Okerumflutgraben sind beide geschützte Bodenbaudenkmale.

 

Wer ist Eigentümer des äußeren wie inneren Ufers der Gräben?

 

Ich gehe davon aus, dass diese Ufer im Eigentum der Stadt sind.

 

Gibt es Fälle, wenn ja wo das nicht der Fall ist?

 

Gez.

Friedrich Walz, BIBS



 

 

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