Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 17-04752

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Am 14.03.2017 beantwortete der VRB eine Anfrage der Gruppe SPD, Grüne, BIBS wie folgt:

 

„Die VRB wurde bei ihrer Gründung am 1. November 1998 in Tarifzonen eingeteilt, die sich jeweils an den Gemeindegrenzen orientieren. Diese seinerzeit vorgenommene Einteilung ist aus heutiger Sicht nicht immer passend und kann in Einzelfällen insbesondere dort zu Tarifhärten führen, wo im Nahbereich eine Gemeindegrenze überschritten wird, wie das zwischen Volkmarode/Schapen und Weddel der Fall ist. Die Anpassung bzw. Änderung von einzelnen Tarifzonen ist von der VRB jedoch nicht vorgesehen, weil dadurch Ansprüche in anderen Tarifzonen entstehen könnten.“

 

Für Fahrten innerhalb von Braunschweig gilt die Preisstufe 1 ("Stadttarif") für 90 Minuten.

 

Wäre es realisierbar, die Zeit von 90 Minuten auf z. B. 120 Minuten zu erhöhen, wenn zwei angrenzende Zonen befahren werden?

 

Begründung:

Bei einer Inanspruchnahme von Serviceleistungen in der Postfiliale in Weddel bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmitteln müssen zwei Tarifzonen befahren werden.

 

Die einfache Fahrt kostet z. Zt. 3,90 €.

 

Sollte eine Rückfahrt nicht in 90 Minuten möglich sein, dann würde sich dieser Betrag verdoppeln, weil nochmals ein Fahrschein gekauft werden müsste.

 

 

gez.gez.

 

Dr. Volker GarbeThomas Ahrens

 

 

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