Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 17-04763

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten, den Stadtbezirksrat darüber zu informieren, durch welche Maßnahmen – sowohl bauliche, wie auch organisatorische - die Verkehrsgefährdung an der Kreuzung Am Feuerteich/Berliner Heerstraße durch den dort angebrachten Grünpfeil (Zeichen 720) für Fußgänger und Fahrradfahrer (kommend aus beiden Richtungen der Berliner Heerstraße) behoben werden kann.

 

Begründung:

 

Bei Rotlicht müssen Fahrzeugführer, die von der Straße Am Feuerteich auf die Berliner Heerstraße nach rechts abbiegen wollen, zunächst an der Haltelinie anhalten. Von dort kann der von links kommende Fahrzeugverkehr (auch Radverkehr auf dem benutzungspflichtigen Geh- und Radweg) nur ungenügend eingesehen werden. Deshalb fahren die genannten Fahrzeugführer weiter vor und insbesondere größere Fahrzeuge blockieren dabei den Fußgängerüberweg bei der genannten Ampelanlage. Da dieser auch von vielen Kindern benutzt wird, die den benachbarten Kindergarten besuchen, kommt es häufig zu gefährlichen Situationen. Außerdem ignorieren viele Autofahrer die für das Überfahren eines Rotlichts bei einem Grünpfeil geltenden Verkehrsregeln an der genannten Kreuzung. Statt das Fahrzeug vorschriftsgemäß komplett zum Stillstand zu bringen, wird hier nach kurzem Blick auf den stadtauswärts fahrenden Fahrzeugverkehr direkt auf die Berliner Heerstraße eingebogen. Insbesondere Kindergartenkinder, aber auch sonstige Fußgänger und auch Radfahrer werden dabei leicht übersehen und sehr oft in gefährliche Situationen gebracht. Des Weiteren findet Fahrradverkehr trotz Verbots in erheblichem Umfang auch in Gegenrichtung statt, da die Berliner Heerstraße auf der Nordseite der Kreuzung über keine Querungsfurt verfügt.

 

Es ist zudem zu prüfen, ob die rechtliche Grundlage für einen Grünpfeil (noch) gegeben ist. Denn in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (v. 22.11.2015) heißt es zu § 37, zu den Nummern 1 und 2 unter Punkt XI:

 

Der Einsatz des Schildes mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) kommt nur in Betracht, wenn der Rechtsabbieger Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

 

Der Stadtbezirksrat bittet um Prüfung, ob der Grünpfeil entfernt werden könnte und/oder welche anderen Maßnahmen die zahlreichen Gefährdungen nachhaltig reduzieren könnten. Da dort auch viele auswärtige Autofahrer verkehren, scheint eine Überwachungsmaßnahme nicht unbedingt zielführend.

 

gez. Stefan Jung                          gez. Dr. Volker Garbe  

 

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