Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-03928-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der FDP vom 16.02.2017 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Richtungsfahrbahn der Saarstraße ab der B1 bis zum Saarplatz weist abschnittsweise unterschiedliche Breiten auf, die streckenweise ein Nebeneinanderfahren für mehrspurige Kraftfahrzeuge ermöglichen, was dann grundsätzlich auch zulässig ist. In Teilbereichen

- so beispielsweise im Bereich der Einmündung Ottweilerstraße - ist dies durch Fahrbahnmarkierungen (eine Spur für Geradeausfahrer/Linksabbieger, eine Spur für Rechtsabbieger) optisch verdeutlicht. Andere Abschnitte wiederum sind für das Nebeneinanderfahren nicht breit genug. Die Verwaltung wird in den Fällen, in denen es möglich ist, durch zusätzliche Fahrbahnmarkierungen die Situation für die Fahrzeugführer deutlicher gestalten, um künftig Irritationen zu vermeiden. Details dazu werden derzeit ausgearbeitet. Der Stadtbezirksrat wird darüber vor der Umsetzung informiert.


 

 

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