Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-03272-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 17.11.2016 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

„Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, welche Maßnahmen seitens der Stadt möglich sind, die Verkehrssituation am Übergang vom Wendehammer der Ottenroder Straße zum Stadeweg zu entschärfen und die möglichen Kosten aufzulisten.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Da der gesamte Komplex der Stiftung St. Thomaehof ab dem Wendehammer nicht zum Eigentum der Stadt Braunschweig gehört, obliegt es der Stiftung, geeignete Maßnahmen zu treffen, den Radverkehr auf ihrem Gelände zu unterbinden.

 

Es existieren bereits Radfahrverbotsschilder an drei Standorten (s. Skizze gelb-markiert).

An einem Standort (s. Skizze rot-markiert) wäre ein weiteres Schild sinnvoll, um den gesamten Komplex fahrradfrei zu halten. Die Ausführung und Finanzierung müsste jedoch von der Stiftung St. Thomaehof erfolgen.

 

Die Verwaltung hat die Stiftung über das Anliegen des Stadtbezirksrates informiert.


 

 

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Anlagen

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