Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 17-04772
Grunddaten
- Betreff:
-
Planfeststellungsverfahren A 39, 7. Bauabschnitt, ergänzendes Anhörungsverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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07.06.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr führt zur Zeit ein ergänzendes Anhörungsverfahren zum Weiterbau der A 39 im 7. Bauabschnitt von Wolfsburg bis Ehra durch. In diesem Zusammenhang ist die Stadt Braunschweig zur Stellungnahme bis zum 20.6.2017 aufgefordert worden.
Gegenstand des ergänzenden Anhörungsverfahrens ist neben diversen Kompensationsmaßnahmen im unmittelbaren Trassenbereich das Ergebnis der aktualisierten Verkehrsmengenprognose. Bisher bezog sich die Verkehrsmengenprognose auf die erwarteten Verkehrsmengen im Jahre 2025 und auf dieser Basis hatte die Stadt Braunschweig bereits im Jahre 2015 eine Stellungnahme abgegeben (vgl. Drs. 17367/15).
Die aktualisierte Verkehrsmengenprognose bezieht sich jetzt auf die erwarteten Verkehrsmengen des Jahres 2030. Es wird erwartet, dass zu diesem Zeitpunkt die A 39 in voller Länge befahrbar sein wird und damit auch die positiven und negativen Auswirkungen in Braunschweig spürbar sein werden.
Grundlage für eine abschließende Stellungnahme der Stadt Braunschweig wird die Frage sein, ob durch das erhöhte Fahrzeugaufkommen die Lärmimmissionen und die Verkehrsbelastung im nachgeordneten Netz zu einer relevanten Belastung führen wird, die Überprüfung dauert noch an.
Die Zuständigkeit des PlUA ergibt sich aus der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig § 6 Abs. 4b. Danach ist die Zustimmung zu Planfeststellungsverfahren auf den PlUA übertragen. Eine abschließende Stellungnahme kann zur aktuellen Sitzung des PlUA nicht vorgelegt werden, die Frist zur Stellungnahme gegenüber der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr läuft am 20.6.2017 ab. Es wird daher vorgeschlagen, dass die Stellungnahme durch die Verwaltung vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den PlUA erfolgt. Die Behandlung der Stellungnahme wäre dann in der nächsten regulären Sitzung des PlUA am 9.8.2017 möglich.
