Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 17-04745

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat hat den Aufstellungsbeschluss über einen Bebauungsplan „Gieselweg/ Harxbütteler Straße – neu“, TH 24, sowie den Erlass einer Veränderungssperre (DS 17-03863) in seiner Sitzung am 21.02.2017 zurück in den Planungs- und Umweltausschuss verwiesen. Anlass war ein Schreiben der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG vom 17.02.2017. Darin hat das Unternehmen ein zeitlich befristetes Moratorium angeboten, während dessen kein Vollzug des laufenden Vollstreckungsverfahrens für die streitige und anlassgebende Halle erfolgen und keine neuen Genehmigungsanträge gestellt werden sollen.

 

Die politischen Gremien haben die Verwaltung beauftragt, den Zeitraum des Moratoriums zu nutzen, um eine Lösung zwischen den Unternehmen, der Stadt, der örtlichen Bevölkerung und dem Niedersächsischen Umweltministerium (MU) als Genehmigungsbehörde herbeizuführen, die der Verbesserung der Situation insgesamt dient.

 

Die Verwaltung hat daher in den letzten Wochen Gespräche mit der Buchler GmbH, den Firmen Eckert & Ziegler und GE Healthcare, der BISS und dem MU geführt. Neben grundsätzlichen Überlegungen zum Inhalt eines neuen Bebauungsplans TH 24 wurden die Positionen der einzelnen Beteiligten erörtert und die offenen Erfordernisse besprochen. Dem lag die erklärte Absicht der Verwaltung zu grunde, auf planungsrechtliche Festsetzungen zum Ausschluss von Betrieben nach der Strahlenschutzverordnung in einem neuen Bebauungsplan zu verzichten und die im Eigentum der Unternehmen stehenden Flächen vollständig in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

Gespräch mit der Fa. Buchler

 

Die Buchler GmbH hat ihre Ansprüche an die zukünftige Entwicklung am Standort dargelegt. Sie richten sich im Kern auf die Beibehaltung einer Festsetzung als Industriegebiet, auf eine optimale Ausnutzung der verfügbaren Lärmkontingente und auf eine Erweiterung der Höhenfestsetzung. Im Abstimmungsgespräch konnte vermittelt werden, dass nicht allen Forderungen des Unternehmens uneingeschränkt gefolgt werden kann. Allerdings zeigten sich für die strittigen Themenfelder, insbesondere zur Gebietsfestsetzung, zum Lärm und zur Erschließung, Lösungsmöglichkeiten auf. Zur Gebietsfestsetzung besteht Konsens, dass ein Gewerbegebiet mit einer Fremdkörperfestsetzung für die Anlage der Firma Buchler festgesetzt werden soll. Konsens ist ebenfalls, dass ein Lärmgutachten mit der Berücksichtigung der Wohnbebauung als „allgemeines Wohngebiet“ erstellt werden soll. Die Verwaltung geht davon aus, dass mit dem Unternehmen im Rahmen der weiteren Abstimmung eine Lösung gefunden werden kann.

Gespräch mit den Firmen Eckert & Ziegler und GE Healthcare

 

Die Firmen Eckert & Ziegler und GE Healthcare sind vor allem am Verzicht auf Regelungen zu Betrieben nach der Strahlenschutzverordnung interessiert. Um parallel zu einem neuen Bebauungsplan eine weitere Verbesserung der strahlenschutzrechtlichen Situation in Braunschweig-Thune zu erreichen, wurden mit den Firmen Eckert & Ziegler und GE Healthcare Inhalte einer möglichen vertraglichen Vereinbarung erörtert.

 

-       Verzicht auf die Behandlung von Asse-Müll am Standort Braunschweig-Thune

 

Unter der Prämisse, dass eine für alle Beteiligten konsensfähige Lösung gefunden wird, hat Eckert & Ziegler seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, auf eine Behandlung von radioaktiven Abfällen aus der Asse am Standort Braunschweig-Thune zu verzichten. Eine entsprechende Regelung kann in eine vertragliche Vereinbarung einfließen.

 

-       Verzicht auf die Behandlung von Abfällen aus dem Rückbau von Kernkraftwerken am Standort Braunschweig-Thune

 

Unter der Prämisse, dass eine für alle Beteiligten konsensfähige Lösung gefunden wird, hat Eckert & Ziegler seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, auf eine Behandlung von radioaktiven Abfällen aus dem Rückbau von Kernkraftwerken am Standort Braunschweig-Thune zu verzichten. Eine entsprechende Regelung kann in eine vertragliche Vereinbarung einfließen.

 

-       Reduzierung der Umgangsgenehmigung

 

Im Gespräch hat Eckert & Ziegler seine Bereitschaft erklärt, eine Reduzierung der Umgangsgenehmigung um ca. 50 Prozent zu akzeptieren. Die Aufrechterhaltung der bisher durchgeführten Tätigkeiten am Standort Braunschweig-Thune soll aber sichergestellt bleiben. Darüber hinaus soll die 2000h-Regelung in den Bereichen, die öffentlich zugänglich sind, entfallen.

 

Mit den angestrebten Regelungen wird die Genehmigungsebene tangiert. Entsprechende atomrechtliche Entscheidungen obliegen dem MU als zuständige Behörde. Die genaue Ausformulierung einer solchen Reduzierung sowie die verwaltungsrechtliche Umsetzung kann daher nur in Abstimmung mit dem MU erfolgen. Hierzu bleiben weitere Abstimmungen erforderlich.

 

Soweit in der weiteren Abstimmung zwischen dem Unternehmen, der Stadt und dem MU eine Einigung erzielt werde, stellt Eckert & Ziegler in Aussicht, den streitigen Bauantrag über die Halle zurückzuziehen und zeitgleich einen neuen Antrag für eine Halle zu stellen, die allein zu Lagerzwecken genutzt wird.

 

Offene Punkte mit Eckert & Ziegler

 

Das MU ist in laufender Abstimmung mit dem Unternehmen im Hinblick auf die Durchführung bzw. den Abschluss einer Störfallanalyse. Hierzu bestehen noch offene Fragestellungen sowie unterschiedliche Standpunkte zwischen den jeweils beauftragten Gutachtern. Die Verwaltung hat daher in einem trilateralen Gespräch mit MU und den genannten Firmen die formalen Erfordernisse erörtert und die vertretbaren Kompromisslinien ausgelotet.

 

-       Umfang und Dauer der Prüfungen für eine Strahlenschutzgenehmigung

 

Eckert & Ziegler hat in den Gesprächen erklärt, dass es nach einer Lösung im Gesamtpaket strebt, d.h. die Abstimmung einer vertraglichen Vereinbarung mit Klärung der Genehmigungserfordernisse für eine neu zu beantragende Halle einhergeht. Unterschiedliche Auffassungen bestehen noch hinsichtlich des Umfangs und der Dauer der Prüfungen für eine Strahlenschutzgenehmigung für die Halle.

 

Mitbestimmend für die Entscheidung der Verfahrensdauer ist nach Aussage des MU das Ergebnis der noch nicht abgeschlossenen Prüfung der Störfallanalyse. Die offenen Fragestellungen müssen noch zusammengeführt werden.

 

-       Lagerflächen für Container

 

Mit Errichtung einer neuen Halle sollen die derzeit freistehenden Container dorthin verbracht werden. Derzeit läuft für die noch nicht genehmigten Lagerflächen ein Bauantragsverfahren. Um die dauerhaft genehmigten Lagerflächen mit Realisierung einer neuen Halle nicht zu verdoppeln, beabsichtigt die Verwaltung, die Freiflächen nur befristet zu genehmigen. Eckert & Ziegler wünscht dagegen eine dauerhafte Genehmigung, auch um flexibel auf An- und Abtransporte reagieren zu können. Ein Kompromiss ist noch zu erarbeiten.

 

-       Vertragliche Vereinbarung

 

Die Verwaltung ist derzeit auf Basis eines ersten Entwurfes für eine Vereinbarung in Abstimmung mit dem Unternehmen und dem MU. Da für verschiedene Fragestellungen noch kein abschließendes Einvernehmen erreicht werden konnte, nimmt die Abstimmung weitere Zeit in Anspruch.

 

Das Unternehmen hat in den Gesprächen deutlich gemacht, dass es nur einem Gesamtpaket zustimmen wolle, das neben dem Verzicht auf Behandlung bestimmter Abfälle und einer Reduzierung der Umgangsgenehmigung auch eine Lösung für eine kurzfristige Genehmigungsfähigkeit einer neuen Halle umfassen müsse.

 

Eckert & Ziegler hat daher auf Bitten der Verwaltung geprüft, ob eine Verlängerung des Moratoriums in Frage kommt. Per Email vom 29.05.2017 wurde eine Verlängerung des Moratoriums bis Ende August 2017 bestätigt.

 

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