Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 17-04759
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtische Forderungen zum Bebauungsplan TH 24
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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07.06.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu dem Antrag DS 17-04723 der CDU-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Verwaltung hat zur inhaltlichen Ausgestaltung des von der Fa. Eckert & Ziegler angebotenen Moratoriums Gespräche mit den Unternehmen, mit dem niedersächsischen Umweltministerium (NMU) sowie mit der BISS geführt. In den Gesprächen am 08.05. (E&Z, GE Healthcare) sowie am 23.05. (E&Z, GE Healthcare, NMU) waren die im Antrag 17-04723 aufgeworfenen Themen überwiegend bereits Gesprächsgegenstand. Ziel ist neben der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit Eckert & Ziegler, um so die Situation am Standort BS-Thune insgesamt zu verbessern.
Ein neuer Bebauungsplan TH 24 wird nicht selbständig ein höheres Verkehrsaufkommen aus dem Standort verhindern können. Er ist allein über die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung in der Lage, das Verkehrsaufkommen - zumindest indirekt - zu steuern. Eine Festsetzung dergestalt, dass das zulässige Verkehrsaufkommen konkret in seiner Höhe bestimmt wird, ist planungsrechtlich unzulässig.
Überdies kann für die Firmen E&Z und GE Healthcare kein außergewöhnliches Verkehrsaufkommen konstatiert werden. Sie liegen mit ihrem Verkehrsaufkommen eher unterhalb eines für Gewerbegebiete typischen Verkehrsaufkommens. Sicherheitsbestimmungen im Hinblick auf den Transport von radioaktiven Stoffen vom oder zum Standort werden durch die Bestimmungen zum Gefahrguttransport vorgegeben.
Eine zukünftige verkehrliche Anbindung des Standortes an das GE Waller See wurde bereits im Bebauungsplan TH 22 geprüft und verworfen. Die bereits diskutierten Argumente (mögliche Schleichverkehre, Notwendigkeit einer vollständigen Abbindung der Unternehmen von der bisherigen Erschließung, Gefahr eines durchgängigen Gewerbebandes zw. Thune und GE Waller See, Erhaltung der Grünverbindung zwischen dem Wohngebiet Wenden und dem nördlichen Freiraum der Okeraue) gelten aus Sicht der Verwaltung fort.
Soweit aus den Reihen der ansässigen Unternehmen hierzu weitergehende Argumente vorgetragen werden, ist die Erschließung über das GE Waller See neu zu überdenken. Dies kann bei der Aufstellung des Bebauungsplanes TH 24 erfolgen.
Das Unternehmen E&Z hat in den Gesprächen mit der Verwaltung in Aussicht gestellt, einem Verzicht auf die Behandlung von Abfällen aus der Asse oder aus dem Rückbau von Kernkraftwerken im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung zuzustimmen. Es hat weitergehend eine Reduzierung der Umgangsgenehmigung auf 50 Prozent in Aussicht gestellt. Die bisherigen Tätigkeiten sollen dazu aufrecht erhalten werden können. Eine solche Reduzierung bedarf einer Umsetzung durch das NMU als Genehmigungsbehörde. Daher ist das NMU hierzu weiter in die Verhandlungen einzubeziehen.
Für den Fall von Unfällen in Niedersachsen, bei denen radioaktive Stoffe zu bergen sind, erfolgt eine Anordnung durch die zuständigen Behörden gegenüber dem betroffenen Unternehmen, welches dann unter Einbindung einer entsprechend geeigneten und qualifizierten Fachfirma eine Beseitigung vornehmen muss. Eine konkrete Vorgabe eines bestimmten zu beauftragenden Unternehmens erfolgt nicht. Die Substanzen sind in der Regel der für das betroffene Land zuständigen Landessammelstelle zuzuführen.
Im Gespräch mit dem Unternehmen und dem NMU wurde auch die Frage erörtert, ob und wie eine Trennung der Genehmigungen zwischen der pharmazeutischen Produktion und dem Abfallsektor vollzogen werden kann. Grundsätzlich besteht für den Gesamtstandort eine Genehmigung, die beide Tätigkeitssektoren abdeckt. Soweit es im Hinblick auf die Trennung der Tätigkeitssektoren zu einer Einigung kommt, sind in Abstimmung mit dem NMU als Genehmigungsbehörde die Möglichkeiten und die konkrete Ausgestaltung abzustimmen.
Erkenntnisse darüber, dass sich die Bundesregierung oder die Landesregierung an den Kosten einer möglichen Umsiedlung beteiligen würden, liegen der Verwaltung nicht vor. Dem zuständigen Referat 43 des NMU sind etwaige Initiativen ebenfalls nicht bekannt.
