Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-04310-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Fraktion P2 im Rat vom 04.04.2017 (17-04310) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses mit beratender Stimme sind in § 4 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (Nds. AG SGB VIII) sowie in § 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Braunschweig aufgeführt.

 

Zu Fragen 1 und 2:

 

Nach Neuwahl des Rates am 11. September 2016 wurde die Neubildung des Jugendhilfeausschusses erforderlich.

 

In diesem Zusammenhang wurden die entsprechenden Institutionen (hier: Landesverband der jüdischen Gemeinden von Niedersachsen sowie Präsident/-in des Amtsgerichtes Braunschweig) schriftlich aufgefordert, von ihrem Vorschlagsrecht zur Entsendung eines Mitgliedes mit beratender Stimme Gebrauch zu machen.

 

Mit Bezug auf die hohe Arbeitsbelastung der für die Entsendung in Frage kommenden Personen wurde von beiden Institutionen mitgeteilt, dass vom Vorschlagsrecht kein Gebrauch gemacht wird.

 

Sowohl eine Vertretung der jüdischen Gemeinde als auch ein/e Jugendrichter/in sind damit derzeit im Jugendhilfeausschuss nicht vertreten.

 

Zu Frage 3:

 

Eine Berufung von Vertretern anderer Religionen bedarf der Änderung bzw. Ergänzung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Braunschweig.

 

 

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