Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 17-04762
Grunddaten
- Betreff:
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Landschaftswerte Förderrichtlinie des Landes Sonderförderung für Biologische Vielfalt in urbanen Räumen Gemeinsamer Antrag der Fachbereiche 61 und 67
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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07.06.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Urbane und dörfliche Räume bieten einer Fülle von Tier- und Pflanzenarten Ersatzlebensräume und Rückzugsflächen und weisen oftmals auch wertvolle Biotopstrukturen und Sonderstandorte auf. Sie haben daher für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und damit für den Naturschutz eine besondere Bedeutung.
Seitens des Landes besteht ein besonderes Interesse daran, Impulse für den Erhalt und die Förderung dieser Vielfalt zu setzen und durch Förderung von beispielgebenden Initiativen und Maßnahmen Anregungen für weitere Projekte zu schaffen.
Zur Finanzierung stehen in diesem Jahr zusätzliche Mittel zur Verfügung. Von dieser Möglichkeit wurde die Verwaltung erst Mitte April unterrichtet. Diese Mittel können für Projekte im Sinne des Fördergegenstandes 2.3.4 der Richtlinie „Landschaftswerte“ beantragt werden. Fördergegenstand ist die Anlage und Aufwertung naturnaher Biotope und Landschaftselemente u. a. in urbanen Bereichen, die die Biodiversität im Siedlungsraum fördern sowie den Wasserhaushalt und das Stadtklima verbessern. Neben den Landesmitteln werden dafür auch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) eingesetzt.
Die Förderung richtet sich insbesondere an Kommunen, Verbände/Vereine, Stiftungen oder Unternehmen, die ihre Freiflächen (z. B. Betriebsgelände, Universitätscampus) im Sinne der Biologischen Vielfalt umgestalten und aufwerten wollen. Der Zuschuss kann bei Kommunen bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben beantragen.
Der aktuelle Antragsstichtag war der 31.05.2017. Bis dahin mussten Förderanträge bei der NBank vorgelegt werden. | ||||||||||||||||||||||||
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In einer gemeinsamen Kraftanstrengung haben die Fachbereiche 61 (Stadtplanung und Umweltschutz) und 67 (Stadtgrün und Sport) in dem vorgegebenen Zeitrahmen die nachfolgenden Projekte entworfen, kalkuliert und ausgearbeitet. Sie alle nehmen Bezug auf die vorab genannten Zuwendungszwecke.
Konkret wurden im Rahmen Förderantrages die Projekte (A – K) – in Modulen zusammengefasst - bei der NBank beantragt:
Das Gesamtvolumen des Förderantrages beläuft sich auf ca. 3,67 Millionen € (brutto).
Die Verwaltung war bestrebt, die zeitlich überaus eng begrenzte Gelegenheit für die Antragstellung und damit die Chance zu nutzen, in erheblichem Umfang Drittmittel für Projekte zur Verbesserung der Biodiversität in der Stadt einzuwerben. Dies ist durch die fristgerechte Abgabe des gemeinsamen Antrages am 31.05.2017 bei der Filiale der NBank in Braunschweig gelungen.
Ob und inwieweit der Förderantrag positiv beschieden wird bleibt der Prüfung durch die zuständigen Stellen vorbehalten.
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