Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 17-04702

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf dem Gelände der ehemaligen Sportanlage an der Feldstraße arbeitet die Verwaltung intensiv an der Entwicklung eines neuen Wohngebietes mit rund 500 neuen Wohneinheiten. Mit der Förder­zusage des Landes über 3 Millionen Euro ist dieses Projekt nun einen großen Schritt vorange­kommen.

 

Da sich auf den künftigen Wohnbauflächen Auffüllungen mit belastetem Bodenmaterial befinden, sind zunächst entsprechende Bodensanierungsmaßnahmen erforderlich. Dafür hat die Stadt im Herbst 2016 einen Förderantrag im Programm „Brachflächenrecycling – Sanierung von ver­schmutzten Flächen" bei der NBank des Landes Niedersachsen gestellt. Das Förderprogramm unterstützt Städte dabei, brachliegende Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen einer nachhaltigen Nutzung zuzuführen. Die Grundlage bildet ein abgestimmtes Nachnutzungskonzept für das geplante Wohngebiet, das mit den städtischen Entwicklungszielen und der regionalen Handlungsstrategie übereinstimmt.

 

Gefördert wird die Sanierung der schädlichen Bodenveränderungen mit 50 % der förderfähigen Ausgaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Hierfür hat die Stadt nun einen Förderbescheid über rund 3 Mio. erhalten.

 

Die Stadt wird die Maßnahmen zur Vorbereitung der Bodensanierung jetzt zügig einleiten. Dazu erfolgen zunächst die Ausschreibung und Vergabe der eigentlichen Sanierungsmaßnahme, die von einem zertifizierten Bodengutachterbüro begleitet wird. Ein Beginn der Sanierung ist nach der Vegetationsperiode ab Anfang November 2017 möglich. Die vorgesehene Baustraße für den Bodentransport verläuft unmittelbar östlich der Autobahn zum Madamenweg und dann weiter stadtauswärts Richtung Raffteichbad zur B 1. Durch diese Streckenführung sollen die Beein­trächtigungen für die Anwohner so gering wie möglich gehalten werden.

 

Parallel wird an der Aufstellung des Bebauungsplanes gearbeitet. Derzeit werden die Unterlagen für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4(2) Baugesetzbuch erstellt. Nach Auswertung der in der Beteiligung eingehenden Stellungnahmen wird eine Teilfläche für einen hochbaulichen Wettbewerb ausgelobt. Mit Fortschreiten des Bebauungsplanverfahrens ist eine weitere Bürgerbeteiligung geplant, um die Öffentlichkeit intensiv in die Planung mit einzubinden.

 

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