Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-04779

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Der Braunschweiger Klimaschutzpreis soll entsprechend den nachfolgend beschriebenen Kriterien umgesetzt werden.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz obliegt gemäß § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG dem Verwaltungsausschuss.

 

Hintergrund

Mit der Haushaltssatzung 2017 beschloss der Rat der Stadt am 21.02.2017 insgesamt 20.000 € für einen „Förderpreis Klimaschutz“ bereitzustellen. Entsprechend dem zugrundeliegenden finanzwirksamen Antrag zum Haushalt 2017 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (FWE 108) sollen mit dem Preis vorbildliche Klimaschutz-Projekte von Bürgerinnen und Bürgern öffentlichkeitswirksam ausgezeichnet werden. Der Förderpreis wird als Ergänzung zum städtischen Förderprogramm für regenerative Energien betrachtet und soll sowohl investive als auch nichtinvestive Maßnahmen belohnen. Die Verwaltung wurde aufgefordert, einen Vorschlag für ein Auswahlverfahren zu machen, der hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

Kategorien des Klimaschutzpreises

Damit sich die Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger konkret angesprochen fühlen, soll der Preis in verschiedenen Kategorien ausgelobt werden:

 

  1. Klimaschutz beim Bauen und Sanieren:
    Zielgruppe: Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer.
    Gesucht werden Sanierungs- und Neubauprojekte mit ambitionierten energetischen Konzepten, energieeffizienter Technik und erneuerbaren Energien.

 

  1. Klimaschutz ist Kunst:
    Zielgruppe: Einzelpersonen und Gruppen.
    Gesucht werden künstlerische Beiträge zu den Themen Klimaschutz und Klimawandel, z. B. in Form von Poetry Slam, Kabarett, Musik, Film, Fotografie etc.

 

 

  1. Klimaschutz in Kleinunternehmen:
    Zielgruppe: Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten.
    Gesucht werden klimafreundliche Unternehmenskonzepte und / oder Unternehmen, die sich durch klimafreundliches Handeln auszeichnen.

 

  1. Sonderpreis:

Freies Thema oder bestes „Gesamtpaket“.

 

Mit diesen Kategorien werden verschiedene Zielgruppen angesprochen; mit der Kategorie 2 z. B. insbesondere auch Jugendliche und junge Erwachsene. Der Sonderpreis gewährleistet, dass auch Beiträge eingereicht werden können, die in keine der vorgegebenen thematischen Kategorien passen.

 

Preisgelder

In jeder der drei thematischen Kategorien wird folgende Preisverteilung angestrebt:

Hauptpreis: je 2.000 €  //  2. Preis: je 1.500 €   //  3. Preis: je 1.000 €

Sonderpreis: 1.500 €

 

Die letztendliche Aufteilung des Preisgeldes obliegt der Jury. Diese kann damit z. B. bei sehr unterschiedlicher Anzahl von Wettbewerbsbeiträgen in den verschiedenen Kategorien angemessen und flexibel reagieren.

 

Der Braunschweiger Klimaschutzpreis ist damit insgesamt mit 15.000 € dotiert. Die entsprechend dem Haushaltsbeschluss verbleibenden 5.000 € sind für die Bewerbung des Klimaschutzpreises und die Ausrichtung der Preisverleihung vorgesehen.

 

Jury

Die Jury soll aus fünf Mitgliedern bestehen, wobei die ungerade Anzahl einer einfachen Entscheidungsfindung dient. Vertreten sein sollen die umweltpolitischen Sprecher der drei größten Fraktionen im Rat der Stadt, eine klimaschutzengagierte Nichtregierungsorganisation sowie die Stadtverwaltung.

 

Organisation der Wettbewerbsdurchführung

Stelle 61.43, Klimaschutzmanagement

 

Geplanter zeitlicher Ablauf

Mitte Juli 2017Eröffnung des Wettbewerbs

Mitte Oktober 2017Ende der Einreichungsfrist

Anf./Mitte November 2017Jurysitzung und –entscheid

Anf./Mitte Dezember 2017Preisverleihung


 

 

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