Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 17-04394
Grunddaten
- Betreff:
-
Freies WLAN durch Freifunk auf/in allen öffentlichen Gebäuden und Plätzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Die Fraktion P2 im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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02.06.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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20.06.2017
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Sachverhalt
Begründung:
Am 05.04.2017 hat die Bundesregierung die Störerhaftung mit dem Beschluss des „Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes" abgeschafft. Damit werden neue Möglichkeiten für mehr offenes WLANs via Freifunk in Deutschland geschaffen.
Zitat aus der Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Frau Zypries:
"Zudem wird die Störerhaftung rechtssicher abgeschafft. Jetzt können Café-Betreiber und andere ohne Sorge offenes WLAN für Ihre Kunden anbieten. Sie setzen sich nicht dem Risiko aus, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, falls Nutzer illegale Inhalte aus dem Internet abrufen. Sie müssen ihr WLAN weder verschlüsseln, noch brauchen sie eine Vorschaltseite. Sie müssen auch die Identität ihrer Nutzer nicht überprüfen. Damit ist es uns gelungen, die Hürden abzuschaffen, die bislang eine Verbreitung von offenen WLAN-Hotspots in Deutschland behindert haben. Wir erwarten uns davon den entscheidenden Schub für mehr offene WLAN-Hotspots, um im europaweiten Vergleich aufzuholen. Damit schaffen wir einen wichtigen Schritt für mehr Innovation bei der digitalen Infrastruktur in Deutschland.“
Vor dem Hintergrund der mangelnden digitalen Infrastruktur ist der Ausbau mit Freifunk die günstigste und unkomplizierteste Möglichkeit hier schnell und dauerhaft Abhilfe zu schaffen, da eine Ausweitung des Angebotes mit WLAN durch BS|Energy und htp GmbH nur innerhalb der Innenstadt - aber nicht darüber hinaus - geplant ist.
