Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-04219

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die als Anlage 1 beigefügte Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Stadt Braunschweig – Taxentarifordnung wird beschlossen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Begründung:

 

1. Vorbemerkung

 

In § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wird die Landesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen festzusetzen. Diese Ermächtigung hat die Landesregierung durch Rechtsverordnung übertragen. Gemäß § 16 Abs. 4 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr sind Landkreise und kreisfreie Städte nicht nur die Genehmigungsbehörden für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen, sondern auch zuständig für die Festsetzung von Beförderungsentgelten und -bedingungen nach § 51 Abs. 1 PBefG.

 

2. Gutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes in der

    Stadt Braunschweig

 

Im Jahr 2015 wurde durch die Verwaltung die Erstellung eines Gutachtens über die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes sowie eine gutachterliche Untersuchung der Tarife für das Taxengewerbe in der Stadt Braunschweig in Auftrag gegeben.

 

Das Gutachten sollte eine Beurteilung der Angemessenheit der seit 1. Jan. 2015 geltenden Taxentarife, die vor dem Hintergrund der Einführung des Mindestlohns um ca. 25 % erhöht worden waren, eine Empfehlung für die künftige Tarifentwicklung sowie eine Festlegung der Höchstgrenze der zuzulassenden Taxenkonzessionen für die Stadt Braunschweig beinhalten. 

 

Das Taxengutachten wurde durch die Fa. TOKOM-Partner Rostock GmbH erstellt und liegt inzwischen vor.

 

In wesentlichen Bereichen sieht der Gutachter Anzeichen für eine bestehende und zukünftige Bedrohung der Funktionsfähigkeit des Gewerbes, insbesondere durch:

 

die unzureichende Nachfrage

den Rückgang der Auftragszahlen seit 01/2015

die aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht auskömmliche Gewinnsituation

das Nachtangebot des ÖPNV

die steigende Zahl an Genehmigungsrückgaben aus wirtschaftlichen Gründen.

 

Der Gutachter gibt folgende Handlungsempfehlungen für die Stadt Braunschweig:

 

Es sollten keine weiteren Taxigenehmigungen erteilt werden.

 

Die Anzahl der erteilten Taxengenehmigungen (aktuelle Anzahl Stand 31. Dez. 2016: 161) sollte auf 142 Genehmigungen reduziert werden.

 

Da der aktuelle Tarif aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht auskömmlich sei, wird eine Erhöhung der derzeitigen Taxentarife um ca. 13 % empfohlen. Hierzu sei im Rahmen des Verwaltungsverfahrens neben der Auskömmlichkeit auch die Akzeptanz durch die Kunden zu prüfen.

 

Weiterhin wird die Prüfung und Umsetzung einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen dem liniengebundenen ÖPNV und dem Taxigewerbe empfohlen.

 

Eine Präsentation der Ergebnisse des Gutachtens durch den Gutachter Herrn Dr. Saß, TOKOM-Partner Rostock GmbH, hat Ende Januar 2017 stattgefunden. An diesem Gespräch haben neben mehreren Vertretern des Braunschweiger Taxengewerbes auch Vertreter des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen, der IHK Braunschweig sowie der Braunschweig Zukunft GmbH teilgenommen.

 

Der Gutachter begründet die empfohlene Anpassung der Taxentarife insbesondere durch:

 

die Erhöhung des Mindestlohns von 8,50 € auf 8,84 € ab 1. Jan. 2017

die ungenügende Auskömmlichkeit des bestehenden Tarifs

den Zuwachs der Kaufkraft

die zuletzt im Jahr 2015 erfolgte Tarifanpassung.

 

Die Vertreter des Taxigewerbes gaben im Anschluss an die Präsentation Stellungnahmen zu den Empfehlungen des Gutachters ab. Sie erklärten, sie halten eine Erhöhung der Tarife um 13 % derzeit für kaum realisierbar, da die Akzeptanz der Kunden seit der letzten Tariferhöhung spürbar zurückgegangen sei.  Nach ihrer Auffassung seien künftig eher geringere Tariferhöhungen in kürzeren Abständen erforderlich und zielführender. Diese sollten möglichst zeitgleich mit Erhöhungen beim ÖPNV erfolgen. Hinsichtlich der Reduzierung der Genehmigungsanzahl stimmen die Gewerbevertreter dem Gutachter grundsätzlich zu. Die Höchstgrenze sollte allerdings nach deren Auffassung zwischen 145 und 155 Genehmigungen liegen.

 

Der Gutachter Herr Dr. Saß wird als Gast an der Sitzung des Wirtschaftsausschusses teilnehmen und das Gutachten präsentieren.

 

 

3. Antrag des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen 

    e. V. (GVN) auf Anpassung der Tarife

 

Der GVN beantragt mit Schreiben vom 3. März 2017 (eingegangen am 6. März 2017) folgende Änderungen und Ergänzungen der Tarife:

 

 

Beantragte Änderungen der Taxentarife:

 

Anhebung des Grundentgeltes

 

an Werktagen (Montag bis Samstag) von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr von 3,50 € auf 3,60 €

 

Erhöhung des Kilometerentgeltes

 

an Werktagen (Montag bis Samstag) von 6 Uhr bis 22 Uhr

 

bis 3.000 m Fahrleistung von 2,20 € auf 2,30 €

ab 3.000 m Fahrleistung von 1,80 € auf 1,90 €

 

an Werktagen (Montag bis Samstag) von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr

und an Sonn- und Feiertagen von 00:00 bis 24:00 Uhr

 

bis 3.000 m Fahrleistung von 2,20 € auf 2,40 €

ab3.000 m Fahrleistung von 1,80 € auf 1,90 €.

 

 

Anhebung des Großraumzuschlages bei der Beförderung von mehr als 4     Fahrgästen auf 7,00 € (bisher 5,00 €).

 

Die bisherigen Wartezeiten sollen zukünftig mit umgerechnet 26,50 €/Std. vergütet werden (bisher 26,00 €/Std).

 

Die neuen Taxentarife sollen ab Oktober 2017 gelten.

 

Stellungnahmen im Anhörungsverfahren

 

Zu dem geänderten Antrag des GVN wurden im gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren die Industrie- und Handelskammer, die Gewerkschaft ver.di, die Braunschweig Zukunft GmbH sowie das Mess- und Eichwesen Niedersachsen angehört.

 

Die Industrie- und Handelskammer Braunschweig hat keine Bedenken gegen die geplante Anhebung der Taxentarife in der Stadt Braunschweig geäußert. 

 

Die Gewerkschaft ver.di hat ebenfalls keine Bedenken gegen den Antrag des GVN geäußert.

 

Eine befürwortende Stellungnahme zu der geplanten Tariferhöhung wurde auch von der Braunschweig Zukunft GmbH abgegeben. Eine Beurteilung der Tarife im Detail sei dabei zwar nicht möglich, einer einvernehmlichen Vorgehensweise mit den Gewerbetreibenden werde aber ausdrücklich zugestimmt.

 

Das ebenfalls zu beteiligende Mess- und Eichwesen Niedersachsen, Hannover, hat aus eichamtlicher Sicht und unter Berücksichtigung der technischen Umsetzbarkeit ebenfalls keine Bedenken gegen die geplante Tarifanpassung geäußert.

 

Allgemeine Bewertung der geplanten Tarifänderung

 

Die Stadt Braunschweig als zuständige Genehmigungsbehörde für die Festsetzung von Beförderungsentgelten hat bei ihrer Prüfung insbesondere die wirtschaftliche Situation der Unternehmen, die Wirtschaftlichkeit der Beförderungsentgelte sowie das öffentliche Verkehrsinteresse und das Gemeinwohl zu berücksichtigen.

In den vergangenen 11 Jahren hat es in Braunschweig 5 Anpassungen der Taxentarife gegeben, wobei die letzte Änderung im November 2014 vorgenommen worden ist. Im Pflichtfahrgebiet der Stadt Braunschweig gibt es derzeit 161 konzessionierte Taxen, die von insgesamt 79 Unternehmern betrieben werden.

Im Vergleich zu anderen Gewerbezweigen hat das Taxengewerbe nicht die Möglichkeit, mit eigenen Preiskalkulationen auf die gesetzlichen und wirtschaftlichen Anforderungen zu reagieren; es ist vielmehr an die von der zuständigen Genehmigungsbehörde festgesetzten Entgelte gebunden.   

Die Erhöhung der Tarife ist für das Taxigewerbe existenziell wichtig und soll mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 in Kraft treten.

 

Auswirkungen der Tarifänderung

 

Es ergeben sich durch den beantragten Tarif folgende Auswirkungen:

 

Beispielhafte Darstellung der Veränderungen der Taxenentgelte in % für verschiedene häufig gefahrene Kurzstrecken (Tag)

 

 

Strecken

 

bisher

 

neu

 

Erhöhung (%)

 

 

1 km

 

  5,70 €

 

  5,90 €

 

3,51 %

 

 

2 km

 

  7,90 €

 

  8,20 €

 

3,80 %

 

 

3 km

 

10,10 €

 

  10,50 €

 

3,96 %

 

 

4 km

 

  11,90 €

 

  12,40 €

 

4,20 %

 

 

5 km

 

13,70 €

 

14,30 €

 

4,38 %

 

 

6 km

 

15,50 €

 

16,20 €

 

4,52 %

 

 

 

Beispielhafte Darstellung der Veränderungen der Taxenentgelte in % für verschiedene häufig gefahrene Kurzstrecken (Nacht)

 

 

Strecken

 

bisher

 

neu

 

Erhöhung (%)

 

 

1 km

 

  6,20 €

 

  6,40 €

 

3,23 %

 

 

2 km

 

8,40 €

 

  8,80 €

 

4,76 %

 

 

3 km

 

  10,60 €

 

  11,20 €

 

5,66 %

 

 

4 km

 

12,40 €

 

  13,10 €

 

5,65 %

 

 

5 km

 

14,20 €

 

15,00 €

 

5,63 %

 

 

6 km

 

16,00 €

 

16,90 €

 

5,62 %

 

 

 

 

Die vom GVN beantragte Änderung der Beförderungsentgelte beinhaltet somit eine Erhöhung der bisherigen Tarife um durchschnittlich ca. 5 %.  

 

Vergleich mit anderen Kommunen

 

Auch für die Landkreise Helmstedt, Wolfenbüttel, Peine, Goslar sowie die Städte Goslar und Salzgitter werden vom GVN in Kürze nahezu identische Anträge wie bei der Stadt Braunschweig eingereicht. Die Stadt Goslar und die Stadt Salzgitter haben bereits mündlich ihre Zustimmung zu den beantragten Anpassungen signalisiert.

Vorrangiges Ziel der Verwaltung muss es sein, die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie das öffentliche Verkehrsinteresse zu wahren. Sollte es dem Braunschweiger Taxigewerbe zukünftig nicht möglich sein, Beförderungsleistungen kostendeckend anzubieten, muss verstärkt mit einer nicht gewollten Rückgabe von Taxikonzessionen aus betriebswirtschaftlichen Gründen gerechnet werden. 

Vor diesem Hintergrund erscheint eine durchschnittliche Erhöhung der Taxentarife um 5 %  mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 sachgerecht.
 

 

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Anlagen

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