Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04454
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebungssatzung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes "Spargelstraße", HA 108, vom 15. März 1990 Stadtgebiet: Teilfläche der Taubenstraße zwischen dem Mittelweg und der östlichsten Kante des Gebäudekomplexes von BS|Energy Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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07.06.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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20.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1.Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und sonstiger Stellen sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen 4 und 5 zu behandeln.
2.Die Teilaufhebungssatzung für den Bebauungsplan „Spargelstraße“, HA 108, vom 15. März 1990 wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
3.Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen."
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).
Planungsziel
Für die Teilfläche der Taubenstraße zwischen dem Mittelweg und dem östlichen Abschluss des Gebäudekomplexes von BS|Energy wurde am 17. Oktober 1989 der Bebauungsplan „Spargelstraße“, HA 108, vom Rat der Stadt Braunschweig als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat am 15. März 1990 mit Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Der Bebauungsplan „Spargelstraße“, HA 108, soll für das oben genannte Stadtgebiet (Teilbereich des Bebauungsplanes HA 108) endgültig aufgehoben werden. Dafür ist die Durchführung eines eigenständigen Verfahrens erforderlich.
Die im aufzuhebenden Teilbereich des Bebauungsplanes HA 108 seinerzeit festgesetzten Erweiterungsflächen (öffentliche Straßenverkehrsflächen) im Einmündungsbereich Taubenstraße/ Mittelweg sowie die öffentlichen Stellplätze sind umgesetzt worden. Der Ausbau der geplanten Wendeanlage östlich der Bürogebäude von BS|Energy ist bisher nicht erfolgt.
Die ehemals verfolgten Ziele des Bebauungsplanes HA 108, nämlich die Ausweisung großer Sonderbaugebiete für die Stadtwerke südlich der Taubenstraße, sind aufgrund der Planungen für das neue Wohngebiet „Nördliches Ringgebiet“ obsolet geworden. In den ehemals als Sonderbaugebiete ausgewiesenen Bereichen setzt der Bebauungsplan „Taubenstraße“, HA 135, nun öffentliche Grünflächen („Nordpark“) fest. Somit fallen große Flächen verkehrserzeugenden Baulandes weg, die umfangreichen öffentlichen Verkehrsflächen, die nun aufgehoben werden sollen, verlieren ihre Notwendigkeit.
Der Bebauungsplan HA 108 vom 15. März 1990 entspricht im betroffenen Teilbereich somit nicht mehr dem städtischen Planungsziel und soll deshalb für diesen Teilbereich endgültig aufgehoben werden.
Die Entwicklung, die innerhalb des von der Aufhebungssatzung betroffenen Teilbereiches des Bebauungsplanes HA 108 stattgefunden hat, weicht insofern von den getroffenen Festsetzungen ab, als die öffentlichen Stellplätze regelmäßig vorrangig von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BS|Energy sowie der vermieteten Büroeinheiten genutzt werden. Ein Parkdruck im öffentlichen Straßenraum ist hingegen trotzdem nicht zu verzeichnen. Im betroffenen Bereich besteht demnach ein sehr viel höherer Bedarf an privaten Stellplätzen als solchen für die Öffentlichkeit, da insbesondere im mittleren und östlichen Teilbereich der Straße weder Wohngebäude noch anderweitige öffentliche Nutzungen vorliegen.
Aufgrund des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Nordanger“, HA 136, sollen Teile der derzeit vorhandenen privaten Stellplatzanlage östlich des BS|Energy-Grundstückes mit Wohnbauflächen überplant werden. Der Bebauungsplan „Nordanger“, HA 136, ist die Fortsetzung des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Taubenstraße“, HA 135. Beide Pläne setzen das im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbes hervorgegangene Gesamtkonzept von Ackers|Partner|Städtebau in verbindliches Planungsrecht um.
Die dadurch im Planbereich „Nordanger“ wegfallenden privaten Einstellplätze sollen durch die bisher öffentlichen Stellplätze in der Taubenstraße im Bereich der BS|Energy sowie der vermieteten Büroeinheiten ersetzt und diesen als private Stellplätze zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollen die ebenfalls im Bereich des Bebauungsplanes „Nordanger“ befindlichen und über eine öffentliche Baulast gesicherten bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze des Hauses der Kulturen an die Taubenstraße verlagert werden. Durch Einzelveranstaltungen können Spitzen im ruhenden Verkehr, die auch Auswirkungen auf die benachbarten Straßen haben, weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Die Verlagerung der Stellplätze ist nur möglich, wenn in diesem Bereich das bisherige Planungsrecht (Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche) angepasst wird. Die öffentliche Verkehrsfläche wird nicht mehr benötigt, da eine Durchfahrt für den motorisierten Verkehr am östlichen Ende der Taubenstraße in das neue Wohngebiet hinein nicht vorgesehen ist und sie lediglich für die Erschließung der Grundstücke Taubenstraße 1 bis 4 sowie von BS|Energy und den vermieteten Büroeinheiten erforderlich ist.
Zudem soll die Taubenstraße in diesem Bereich als öffentliche Straßenverkehrsfläche teilweise eingezogen werden. Die Durchwegung für zu Fuß Gehende und Radfahrende in das östlich anschließende neue Baugebiet bleibt erhalten. Der westliche Teil, im Bereich der anliegenden Wohnhäuser Taubenstraße 1 bis 4 bleibt öffentlich gewidmete Straßenverkehrsfläche. Dies gilt auch für die vorhandenen Stellplätze.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 8. November bis 12. Dezember 2016 durchgeführt.
Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen Änderung der Planung geführt hätten, wurden nicht vorgelegt.
Die Stellungnahmen sind in der Anlage 4 aufgeführt und mit einer Stellungnahme sowie einem Vorschlag der Verwaltung versehen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Am 25. Oktober 2016 wurde die öffentliche Auslegung vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 4. November bis 5. Dezember 2016 durchgeführt.
In diesem Zeitraum ist eine schriftliche Anregung eingegangen.
Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen Änderung der Planung geführt hätten, wurden nicht vorgelegt.
Die Stellungnahme ist in der Anlage 5 aufgeführt und mit einer Stellungnahme sowie einem Vorschlag der Verwaltung versehen.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlagen 4 und 5 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und die Satzung zur Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes „Spargelstraße“, HA 108, sowie die Begründung mit Umweltbericht zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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534,3 kB
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2
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16,3 kB
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3
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1,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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59,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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6
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(wie Dokument)
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484,5 kB
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7
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(wie Dokument)
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47,9 kB
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8
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(wie Dokument)
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22,1 kB
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