Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04605
Grunddaten
- Betreff:
-
Hauptsatzung der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0300 Rechtsreferat
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Markurth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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20.06.2017
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Sachverhalt
Begründung:
1. Beschließende Ausschüsse (§ 6)
Nach § 6 der Hauptsatzung („Beschließende Ausschüsse“) sind der Sport- und der Grünflächenausschuss für „Auftragsvergaben gemäß VOL“ im Aufgabengebiet Sport bzw. in den Aufgabengebieten Stadtgrün und Friedhofs- und Bestattungswesen des FB 67 zuständig.
Inzwischen ist die VOL oberhalb der Schwellenwerte durch die Vergabeverordnung (VgV) ersetzt worden. Darüber hinaus wird für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der Schwellenwerte zukünftig die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) gelten. Der Verweis auf die VOL geht folglich ins Leere. Vor diesem Hintergrund soll die Formulierung „gemäß VOL“ durch die allgemeine Regelung „Auftragsvergaben für Lieferungen und Dienstleistungen“ ersetzt werden. Damit wird klargestellt, dass der Sport- und der Grünflächenausschuss weiterhin für Auftragsvergaben zuständig sind. Dies entspricht der ursprünglichen Intention, den Verwaltungsausschuss durch eine Verlagerung der Auftragsvergaben auf die Fachausschüsse zu entlasten.
2. Ton- und Videoaufzeichnungen (§§ 17, 18)
Im Ratssaal soll eine zusätzliche Kamera installiert werden, welche den Sitzungssaal in einer Gesamtansicht aus der Perspektive der Zuschauer zeigt. Damit wird dem Wunsch von Politik und Bürgerschaft Rechnung getragen, den Livestream interessanter und abwechslungsreicher zu gestalten. Die Videoaufzeichnung soll sich weiterhin im Wesentlichen auf das Rednerpult und den Bereich des Ratsvorsitzes konzentrieren. Zudem wird sichergestellt, dass bei der Aufzeichnung der Gesamtansicht die Unterlagen der Ratsmitglieder nicht lesbar sind.
Daneben soll eine Kopie der Videoaufzeichnungen der öffentlichen Ratssitzungen im Internetangebot für die Dauer der Wahlperiode, mindestens jedoch für ein Jahr, veröffentlicht werden. Dies würde im Interesse der Bürgerfreundlichkeit z.B. Berufstätigen die Möglichkeit eröffnen, die Ratssitzungen oder Teile der Ratssitzungen im Video nachträglich zu verfolgen.
Die vorgenannten Maßnahmen sind den Fraktionen und der Gruppe bereits mit Schreiben vom 29. März 2017 vorgestellt worden. Bedenken gegen die vorgeschlagenen Änderungen sind der Verwaltung nicht mitgeteilt worden.
Die inhaltlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung der Hauptsatzung sind in der Anlage 2 durch farbliche Markierungen hervorgehoben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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